Hallo liebe Community,
zunächst ein frohes neues Jahr, in die Runde 🙂
Heute benötige ich einmal Euer "Schwarmwissen".
Soweit ich weiß, ist es so, wenn der Unternehmer stirbt, dann ist das Unternehmen mit dem Tag des Todes beendet.
Nun benötigen die zwei Arbeitnehmer aber eine Arbeitsbescheinigung (LODAS), was kann ich in den Rubriken, Kündigung/Entlassung durch...., oder Art der Zustellung der Kündigung..... etc. denn eingeben?
Denn es ist ja keine Kündigung in dem herkömmlichen Sinne.
Hatte schon versucht eine Arbeitsbescheinigung zu bekommen, aber DATEV hat gemeckert, dass diese Angaben fehlen.........
Hoffe sehr, dass Ihr helfen könnt, vielen Dank schon mal.
Andrea Schreiner
Der Tod des Arbeitgebers führt nämlich nicht dazu, dass mit ihm geschlossene Arbeitsverhältnisse mit seinem Tod beendet werden. Vielmehr tritt der Erbe oder die Erben des Arbeitgebers gem. § 1922 Abs. 1 BGB als Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, so dass das Arbeitsverhältnis mit den Erben zu ...
Oben google schnellantwort
hatte ich aber auch so im Kopf. Bei Tod des Arbeitnehmers, endet das Beschäftigungsverhältnis mit dem Todestag- kann seine Arbeitsleitung nicht mehr zur Verfügung stellen. Bei Tod des Unternehmers kommt es darauf an wer erbt ?
Wird das Erbe angenommen oder ausgeschlagen. Der Erbe hat die Pflichten des Unternehmers fortzuführen- fussstapfentheorie. Er muss ggf. abwickeln, Kündigungsfristen beachten usw.
Schönen Start ins 2018.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, stimmt ich hätte auch "googeln" können, aber ich dachte, dazu ist die Community auch da, dass man derartige Fragen stellen kann.
Es ging mir in erster Linie ja darum, wie ich eine Arbeitsbescheinigung erstellen kann.
Trotzdem Danke 🙂 und viele Grüße
Andrea Schreiner