Hallo,
ich habe eine Arbeitnehmerin im teilweisen Beschäftigungsverbot, die jetzt für zwei Wochen eine Krankmeldung gebracht hat.
Ich habe das Beschäftigungsverbot jetzt unterbrochen und die Fehlzeit für die Krankheit erfasst.
Nun sehen die Erstattungsanträge so aus, dass das Beschäftigungsverbot U2 voll erstattet wird und die Erstattung für die U1 aber auch aus dem vollen Gehalt (Mutterschutzlohn 889 + teilweises Gehalt) berechnet ist. Die Lohnart 889 ist geschlüsselt auf volle Erstattung Beschäftigungsverbot, wird aber bei der Entgeltfortzahlung voll mit eingerechnet.
Das passt doch nicht!?
ich hoffe, es hatte schon einmal jemand einen ähnlichen Fall und kann weiterhelfen.
Vielen Dank
Eileen Fiedler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo, da ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, ist die AU im Beschäftigungsverbot hinfällig.
Sie braucht im Rahmen der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Ruth
Vielen Dank für die Antwort. Mich hat jetzt auch endlich die Krankenkasse zurückgerufen... Die meinten nun die AU geht vor und ich darf während der AU kein Beschäftigungsverbot abrechnen 🙈 Ich bin verwirrt... Das wäre ja sehr nachteilig für den Arbeitgeber
Ja, das wäre es.
Eigentlich lässt sich auch kein AN im Beschäftigungsverbot krankschreiben, da die Freistellung/Lohnfortzahlung schon läuft.
na ja, aufgrund des nur teilweisen Verbotes, muss sie halt trotzdem noch arbeiten gehen. Sehr komische Konstellation auf jeden Fall
Meines Wissens schlägt Krankheit immer Beschäftigungsverbot. Ob es daran liegt, dass die Krankenkassen dann weniger erstatten müssen lassen wir mal so im Raum stehen. 😉
Haben Sie den Mutterschutzlohn (LA 889) entsprechend angepasst bzw um die 2 Wochen gekürzt?
Ja, jetzt habe ich es so abgerechnet. Ich habe nun während der AU den Mutterschutzlohn gekürzt.