Hallo Community,
ich habe eine Frage zur Tantieme.
Geschäftsführer soll Tantieme ausbezahlt bekommen. Aber schon im Vorjahr. Eine Vereinbarung gibt es. Nun wurde es aber vergessen über den Lohn auszubezahlen/abzurechnen.
Meine Frage: Kann ich da eine NB ins Vorjahr (10/2022) machen oder kann es mit dem aktuellen Monat (06/2023) abgerechnet werden, also nicht als NB?
Der GF ist nicht SV-pflichtig.
Vielen Dank!
Hallo @K-Mayer66
wahrscheinlich ist es ein Gesellschafter-Geschäftsführer und die Tantieme für 2021 die im Jahr 2022 beschlossen wurde?
Vorab ist mal maßgeblich was im Geser-GF-Vertrag drin steht für die Fälligkeit/Abrechnung/Auszahlung der Tantieme. Meist ist das der darauf folgende Monat nach Feststellung der Bilanz/Beschluss. Womöglich auch ein längerer Zeitraum...; das ist mal primär bindend.
Das Problem ist hier wohl eher eine evtl. vGA wenn keine zwingende andere Gründe vorliegen (z. B. Liquiditätsschwierigkeiten) die eine spätere Auszahlung zur schriftlichen Vereinbarung rechtfertigen.
"Vergessen" ist da eher Problematisch da ein Prüfer evtl. die ernsthaftigkeit der Vereinbarung aufgreift (n.m.M).
Insofern wird hier in der Community dir wahrscheinlich keiner sagen können 10/2022 oder 06/2023 ist das abzurechnen (unabhängig von den technischen Möglichkeiten im Programm Lohn und Gehalt).
Schöne Grüsse.