Hallo, zusammen,
bin gerade sehr verunsichert.
Bin mir sicher, in irgendeinem Seminar gehört zu haben, dass Tankgutscheine als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug nur von speziellen Tankstellen anerkannt werden.
Es würden die gängigsten Tankstellen in diesen Fall "ausscheiden" (Begründung war, dass man diese auch im Ausland eintauschen könnte (?))
Habe ich etwas falsch verstanden? Diese Information hört sich so "schräg" an...
Vielen Dank für die Hilfe...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich finde die Aussage auch schräg. Was sind „spezielle“ Tankstellen und was sind „gängige“ Tankstellen?
Sowas habe ich noch nie gehört .
Wir haben zB. bei einigen Mandanten Tankkarten von der Aral. Für mich durchaus eine „gängige“ (??) Tankstelle.
Begrenzt auf 50 € monatlich-kann aber von den Mitarbeitern gespart werden.
So wie ein Mandant gerade erzählte nur für Kratfstoff (also kein Problem mit Erwerb von irgendwelchen Gutschein)
nur ein Beispiel
Für mich vollkommen ok
Ich empfehle eine LSt-Anrufungsauskunft
Ok, vielen Dank für die Antwort. Aral würde übrigens wie auch Jet zu den "gängigen" Tankstellen gehören, "aktzeptiert" wäre z.B. Esso.
Werde mal die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft einholen.
Einen angenehmen Freitag Ihnen.
Vielen Dank, werde diese Auskunft einholen.
Angenehmen Freitag Ihnen
Jet müsste gehen, haben sie zumindest mal auf der Webseite beworben.
Aral bewirbt das auch .
Mich wundert die Aussage schon sehr
@Ewa123 schrieb:Aral bewirbt das auch .
Mich wundert die Aussage schon sehr
Könnte mir vorstellen, dass sich bei besagter Marke nur die A...SuperCard dazu eignet. Andere Gutscheine können ja ggf. auch im europ. Ausland eingelöst werden - und die Akzeptanzstellen müssen sich aber im Inland befinden. Die A...SuperCard lässt sich nur im Inland einlösen ..
Schönes WE beim grübeln.
mfg
Genau das war die Begründung... mit dem europäischen Ausland...
Aber was bedeutet das denn jetzt "für uns"?
Erfahrungsgemäß beziehen ja viele Mandanten für ihre Mitarbeitenden Gutscheine bei A..., Je.. und ähnlichen. Und die wenigsten wissen, dass hierzu nur "Supercards" geeignet sind.
@DCFr0314 schrieb:....
Aber was bedeutet das denn jetzt "für uns"?
....
Na eben das, was auf den Hand liegt: Mandanten die Tankgutscheine an AN ausgeben, darauf hinweisen.
mfg