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Tankgutschein/Lodas Buchungsbeleg

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letzte Antwort am 09.11.2018 17:14:10 von Katharina_Dietl
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traoré
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Hallo liebe Kollegen,

Auch habe in der Community schon gesucht. Zu meinem Problem habe ich leider keine Lösung gefunden. Deswegen schreibe ich nun.

Ich benötige Hilfe bei der Verbuchung eines Tankgutschein i.H.v EUR 44,00 pro Monat.

Ich habe in Lodas bereits die Lohnart für den Gutschein angelegt (Stammlohnart 869).

Dabei wurde automatisch den nettoabzug 994 angelegt. Dabei habe dich der DATEV doc 5303356 verwendet.

Bei der Generierung des Buchungsbelegs ist bei der Lohnart und dem Nettoabzug kein Konto angelegt.

Nun habe ich zwei Frage:

  1. muss ich dann in der Finanzbuchführung diese beiden Positionen buchen, bei ich schon im Lohnkonto den Gutschein offen aufgezeichnet habe?
  2. Wenn ja! Kann mir jemand sagen, welche FiBU Konten ich für die Lohnart und den Nettoabzug verwenden soll?

Mir geht es nicht darum, wie ich den Gutschein in der Gehaltsabrechnung darstellen, sondern wie ich die Lohnart und der Nettoabzug in der FiBU darstelle.

Viele Grüße

traoré
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wir buchen mit dem SKR 03

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cro
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Hallo,

unanbhängig davon, dass eine Abrechnung über den Lohn hier noch nie durchgeführt wurde, buchen wir auf 4140 freiwillige soziale Aufwendungen (gegen Kreditor Tankstelle)..

Gruß

C. Rohwäder

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wolfram
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Hallo Herr Rohwäder,

mir hat ein Lohnsteuerprüfer gesagt, wenn Gutscheine nicht auf der Lohnabrechnung stehen, würde er sie nicht anerkennen und als pflichtigen Lohn bewerten...

MFG

Wolfram

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björn
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Hallo Wolfram,

auch wir handhaben die Gutscheine bei den Mandanten unterschiedlichen. Manche wünschen die Auszahlung über den Lohn andere machen dies individuell über die Kasse. Wir hatten bisher mit beiden Varianten keine Probleme.

Gruß

Björn

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wolfram
Aufsteiger
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Ja aber der Prüfer meinte auch wenn über Kasse ausgezahlt wird oder direkt an Tankstelle, muss dies auf die Lohnabrechnung (dann mit Nettoabzug)

Kann aber natürlich sein, dass die je nach Finanzamt oder Bundesland unterschiedlich ausgelegt wird...

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cro
Experte
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Hallo,

wir hatten in den letzten Jahren keinen Prüfer, der das bemängelt hat. Wenn sie aus diesem Jahr Prüferfahrung haben, kann sich da, leider, durchaus etwas geändert haben.

Gruß

C. Rohwäder

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traoré
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Halle Kollegen,

vielen dank Für die Beteiligung an der Diskussion.

Ich habe entschieden, den Gutschein in der Lohnabrechnung laufen zu lassen und auch über den Nettoabzug.

Leider ist m.E. Frage nicht ganz verstanden worden. Mit ging es darum welche Konten ich für die Lohnart und den Nettoabzug vorgebe, wenn ich den Buchungsbeleg erstelle.

Die Bezahlung des Gutscheines wird tatsächlich in der Finanzbuchführung über die Kasse und das Konto freiwillig Soziale Leistung. Und natürlich ohne VoSt-Abzug.

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björn
Experte
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Den Bruttobetrag über "freiwillige sozialaufwendungen lohnsteuerfrei" (4140).

Den Nettobetrag über "Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt" (1740).

Die Zahlung über Kasse ebenfalls auf "Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt" (1740).

So würde ich das machen. Ansonsten müssten Sie die Lohnbuchungen jeweils über das gleiche Konto laufen lassen, damit es auf 0 aufgeht.

traoré
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Vielen Dank für die Antwort.

Ich hatte tatsächlich die Lohnart und den Nettoabzug über das selbe Konto gebucht, damit ich auf 0 komme 

Ihre Variante finde ich doch geschickter  Vielen Dank.

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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Wiesner,

mir hat ein Lohnsteuerprüfer gesagt, wenn Gutscheine nicht auf der Lohnabrechnung stehen, würde er sie nicht anerkennen und als pflichtigen Lohn bewerten...

auf welche Rechtsgrundlage stützt er sich da? Klar, die Daten müssen zum Lohnkonto genommen werden, aber auf die Lohnabrechnung?

Vielen Grüße

T. Reich

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wolfram
Aufsteiger
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Hallo Her Reich,

oh er meinte das alle Sachbezüge auch die steuerfreien generell im Lohnkonto einzutragen sind, ich hatte da aber auch nicht weiter nachgefragt, da wir das eh schon generell so gemacht haben..

MFG

Wolfram Wiesner

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t_r_
Allwissender
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Hallo Herr Wiesner,

o.k., danke.

Viele Grüße

T. Reich

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klokkomat
Einsteiger
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Hallo,

ich empfehle zusätzlich das Dok.-Nr.: 5305569 (Elektronisches Wissen Buchungs-ABC).

Hier wird das Konto 4946 angesprochen!

Aber Achtung, es kommt aber beim Vorsteuerabzug darauf an, wie das genau mit dem Tankgutschein läuft (vom Arbeitgeber erworbene Gutscheine=Vorsteuerabzug+umsatzsteuerpflichtige Bezüge ODER vom Arbeitgeber selbst erstellte Tankgutscheine=kein Vorsteuerabzug+kein umsatzsteuerpflichtiger Sachbezug).

Auf die Abrechnung gehört der Tankgutschein eigentlich, da dieser mit zum Gesamtbrutto zu rechnen ist (für z.B. gewisse Einkommensbescheinigungen an Ämter)

MfG

Karin Klocke

alfonsh31
Einsteiger
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Hallo zusammen,

mich würde auch interessieren, wie man es steuern kann, dass es in LODAS die 19% Umsatzsteuer aus den geldwerten Vorteil (Tankgutschein oder Firmenwagennutzung) aus dem Nettoabzug herausrechnet, auf den Buchungsbeleg ausweist und ggf. über den Buchungsbeleg ASCII-Import automatisch verbucht? Wir benutzen einen individuellen Firmenkontenrahmen.

Vielen Dank!

Josef Steger

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für Ihre rege Beteiligung.


Gerne möchte ich noch auf Herrn Stegers Frage ergänzend eingehen.

Über den Buchungsbeleg in Lodas ist es nicht möglich, die Umsatzsteuer automatisch aus dem Nettoabzug heraus zurechnen.

Bitte führen Sie dies nachgelagert in der Finanzbuchführung durch.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.11.2018 17:14:10 von Katharina_Dietl
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