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Systemwechsel - Nachberechnung - Steuerentlastungsgesetz 2022

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letzte Antwort am 11.07.2022 14:40:13 von Matthias_Platz
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Kennedy
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Hallo,

 

wir hatten im Mai einen Systemwechsel von LODAS auf Lohn und Gehalt. 

 

Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 werden ja die Nachberechnungen rückwirkend ab Januar durchgeführt.

 

Da bei einer Mandantenübernahme eine Nachberechnung der Vormonate vor der 1. Abrechnung nicht möglich ist, stelle ich mir nun die Frage, ob ich mich an die vorherige Steuerkanzlei wenden muss? 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


nach einer Mandantenübernahme von einem Fremdsystem oder von LODAS nach Lohn und Gehalt können Sie mit einer Nachberechnung nur Monate korrigieren, die mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurden.


In diesem Fall ist die Nachberechnung im vorherigen Abrechnungssystem vorzunehmen. Anschließend korrigieren Sie die Lohnkontovortragswerte in Lohn und Gehalt bei dem jeweiligen Mitarbeiter unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto.

 

Informationen zur Korrektur der Lohnkontovortragswerte finden Sie in unserem Dokument 5303318 - Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
sboe
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Hallo, das sind sehr interessante Infos und führen mich zu einer ähnlichen Frage: Wir haben aufgrund der Gründung von 2 Tochtergesellschaften mehrere Mitarbeiter per Betriebsübergang in diese neuen Tochtergesellschaften übernommen. Für die Tochtergesellschaften wurden ab 1.5.22 in Lohn & Gehalt 2 neue Mandanten angelegt. Bedeutet es, dass ich für diese Mitarbeiter im vorherigen Mandanten auch eine Nachberechnung für den Zeitraum Januar bis April durchführen muss? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße S. Böttinger
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


auch wie in dem von Ihnen genannten Beispiel eines Betriebsüberganges mehrerer Mitarbeiter zum 01.05.2022, sind die Nachberechnungen für Januar bis April im vorherigen Mandanten durchzuführen. 


Eine Abrechnung der Monate Januar bis April ist in dem Mandanten ab dem 01.05.2022 in Lohn und Gehalt nicht möglich.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.07.2022 14:40:13 von Matthias_Platz
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