Hallo,
ich richte in LuG gerade eine SV-Pflichtige Haushaltshilfe ein. Das habe ich vor Jahren schonmal gemacht - ohne große Probleme.
Als Unfallversicherungsträger muss ich ja die UK NRW angeben. Dort ist die Haushaltshilfe schon "manuell" angemeldet - eine Mitgliedsnummer von der UK NRW habe ich.
Früher habe ich den Arbeitnehmer immer unter einer fiktiven Gefahrentarifstelle eingerichtet (ich glaube 999999 oder so.). Ganz so einfach geht es jetzt scheinbar nicht mehr.
Muss ich jetzt auch für diese Haushaltshilfe die UV-Daten (Gefahrentarifstelle etc.) elektronisch abrufen? Weil ein "PIN" habe ich nicht bekommen. Ich bin gerade überfragt, ob für diesen Spezialfall "Sv-Pflichtige-Haushaltshilfe" andere Spielregeln gelten.
Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
nein, ein Abruf der Daten erfolgt bei einer privaten Haushaltshilfe nicht.
Sie erhalten in der Regel einen Bescheid der UK NRW. Aus diesem gehen die Daten hervor, die Sie dann in Lohn und Gehalt erfassen müssen.
Ich habe leider keinen NRW-Fall, aber bei den hier bestehenden Fällen wurden von der BG Gefahrenklasse bzw. Umlagegruppe mitgeteilt.
Viele Grüße
T. Reich
Die UK NRW vergibt auch eine PIN.
Rückgemeldet wird die Gefahrtarifstelle KA5 (Privathaushalte). Gültigkeit ab 01.01.2018 bei allen Mandanten mit UK NRW, ohne Enddatum. Zudem wir kein Lohnnachweis erwartet.
Vielleicht hilft das weiter, ansonsten müssen Sie die PIN wohl doch noch anfragen.
Liebe Grüße & ein schönes Wochenende
Anne Koch