Hallo zusammen,
wie bekomme ich die mit 25% pauschaler Lohnsteuer und volle SV-pflichtigen Beträge in eine Stammlohnart? Gibt es hierfür eine passende? Oder wie bekomme ich eine entsprechende Abrechnung hin.
Meinen Sie damit, dass der Lohnsteuerprüfer eine Betriebsveranstaltung aus den Vorjahren entdeckt und dies pauschal versteuert hat?
Da die pauschale Versteuerung nur dann bei der SV-Pflicht befreiend wirkt, wenn diese bis zum 28.02. des Folgejahres gemeldet wird, folgt nun die Neuregelung, dass die Betriebsveranstaltung trotz Pauschalversteuerung sv-pflichtig wird?
Wenn Sie den Prüfbericht des LSt-Prüfers an die Rentenversicherung schicken (ist ja mittlerweile Pflicht innerhalb eines Monats, um Säumniszuschläge bei SV-Nachzahlungen zu vermeiden), sollte die RV "automatisch" die SV-Beiträge nachberechnen und eine Abrechnung Ihrerseits wäre nicht mehr nötig.
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Das ist alles klar. Ich habe das Problem eines Selbstbuchers, der natürlich die Betriebsveranstaltung ohne nachzudenken einfach in 2016 in den Aufwand gebucht hat. Und mir leider jetzt erst die Daten für die Abschlusserstellung hat zukommen lassen. Insofern ist der 28.2 schon vorbei und ich muss das ganze verbeitragen (Lohn mach ich). Nur finde ich bisher nur 25%LSt/SV frei, aber eben nicht 25%LSt/SV pflichtig.
Hallo Herr Hecker,
vermutlich bezieht sich die SV-Pflicht auf Satz 2 im § 1 der SVeV, der seit Ende April 2015 gilt:
Dem Arbeitsentgelt sind die in Satz 1 Nummer 1 bis 4a, 9 bis 11, 13, 15 und 16 genannten Einnahmen, Zuwendungen und Leistungen nur dann nicht zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen oder pauschal besteuert werden.
Als Vereinfachung wurde dann in einem Rundschreiben der Termin 28.02. des Folgejahres für Abrechnung der Pauschalversteuerung oder Normalversteuerung genannt.