abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Stunden Kurzarbeit in DATEV erfassen

12
letzte Antwort am 06.05.2020 14:58:14 von coester
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Brain15
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 13
1206 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

unser Unternehmen hat Kurzarbeit 50% angemeldet. Den April habe ich bereits abgerechnet. Bei 40 Stunden Kräften habe ich 20 Stunden in der Woche mit KU erfasst. 

Nun bekomme ich nächste Woche alle Stundenzettel mit den tatsächlich geleisteten Stunden.

Wenn ich hier keine Abweichungen anhand der Gesamtstundenzahl habe, muss ich dann trotzdem jeden Tag die Stundenzahl, wenn nötig, abändern.

 

Also zum Beispiel habe ich in DATEV von MO-FR 4,00 Std. KU bei einer 40 Std. Kraft eingegeben.

Der Stundenzettel zeigt nun, dass der Mitarbeiter von MO-DO jeweils 5,00 Stunden gearbeitet hat. Er kommt somit auf die gleiche KU Stundenzahl (20 Stunden).

 

Ist es nun zwingend notwendig, dass ich diese Tage abändere, oder reicht es der Agentur für Arbeit aus, wenn die Gesamtstundenzahl KU der Lohnabrechnung mit der Gesamtstundenzahl KU auf dem Stundennachweis übereinstimmt? Schaut die Agentur für Arbeit eigentlich in die Kalendererfassung? 

 

Das wäre ja ein erheblicher Arbeitsaufwand nun alle Stunden wieder abzuändern. Man bekommt die Stundenzettel ja erst nach der erstellten Lohnabrechnung.

 

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

 

Liebe Grüße

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 13
1199 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde da keine Änderung vornehmen, da bei einer Prüfung einzig der Stundennachweis maßgeblich ist.

 

Ich habe bspw. Festlöhner, die normalerweise in der Woche 40 Stunden arbeiten und die jetzt nur noch die Hälfte arbeiten. Da erfasse ich "die andere Hälfte" in einer Summe über Bewegungsdaten und spreche das Kalendarium überhaupt nicht an.

Ich lasse mir jedoch von jeden Festlöhner Stundennachweise für die abgerechneten Monate vorlegen.

 

Gruß, André

 

0 Kudos
Brain15
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 13
1184 Mal angesehen

Hallo André,

 

danke für deine Antwort. Habe mir auch gedacht, dass der Stundennachweis hier maßgebend ist für die Prüfung und nicht die Eingabe in DATEV. 

 

LG👍

0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 13
1115 Mal angesehen

Hallo,

ich habe jetzt ein ähnliches Problem. Unsere Mitarbeiter haben 2 Wochen gearbeitet und 2 Wochen Kurzarbeit gehabt.

Den April habe ich über den Kalender erfasst und abgerechnet.

 

Nun habe ich die Stempelkarten bekommen und einige Mitarbeiter haben in den 2 Wochen wo keine KU war länger gearbeitet.

 

Wenn ich jetzt den April korrigieren möchte, z. B. dass nicht 8 sondern 10 Stunden an einem Tag gearbeitet wurde,

wo kürze ich denn jetzt um diese 2 Stunden die Kurzarbeit? Oder kürzt Datev das KUG automatisch, wenn ich die 8 Stunden auf 10 Stunden ändere?

 

LG

Roswitha

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 13
1087 Mal angesehen

Hallo Roswitha,

 

damit DATEV korrekt kürzt, müssen die individuellen Arbeitszeiten der Mitarbeiter korrekt hinterlegt sein.

 

Beispiel:

- 176 Stunden monatliche Arbeitszeit.

- Du erfasst 90 Stunden normal und 90 Stunden KUG

- DATEV kürzt dann die KUG Stunden um 4 Stunden auf 86

(da Überstunden, die während des KUG-Anspruchs anfallen, auf die KUG-Zeit angerechnet werden müssen).

 

Die "sauberste" Lösung ist die, dass Du alle Stunden gleich korrekt erfasst...

 

Gruß, André

 

 

0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 13
1074 Mal angesehen

Hallo Andrè,

 

welchen Ausfallschlüssel nehme ich denn für die normalen Arbeitsstunden beim Gehaltsempfänger?

Bislang wurde bei uns im Kalender nichts eingetragen.

 

Was für eine Lösung hätte ich noch, wenn ich für den ganzen Monat die Mehrstunden als eine Summe angeben möchte?

 

Vielen Dank für Deine Hilfe.

 

LG Roswitha

 

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 13
1067 Mal angesehen

Bei Gehaltsempfängern (wenn keine Kranktage angefallen sind) verwende ich das Kalendarium überhaupt nicht und gebe nur die KUG Stunden ein. Die KUG Stunden dann natürlich, wie im o.g. Beispiel, nur mit 86 Stunden.

 

Für die Mehrstunden bei einem Gehaltsempfänger und KUG fällt mir nur ein, den Festlohn insgesamt über Stunden darzustellen. Ob sich da aber der Aufwand zum Ertrag lohnt ???

 

0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 13
1055 Mal angesehen

jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Ich möchte ja Dein Beispiel nehmen :

 

                - Du erfasst 90 Stunden normal und 90 Stunden KUG

 

Aber wie?

 

Ich habe teilweise 13 Mehrstunden im April und die Kurzarbeitszeit muss ich kürzen!

Das Gehalt möchte ich eigentlich manuell nicht ändern. Ich würde das schon gerne über die Stunden machen.

 

Es soll ja eine Korrektur für einen bereits abgerechneten Monat sein.

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 9 von 13
1046 Mal angesehen

Ich hätte das in dem Beispiel anders darstellen müssen, entschuldige...

 

Bei Gehaltsempfängern musst Du nur die KUG-Stunden erfassen

 

Also : 176,00 Soll-Stunden im Monat , korrekte KUG-Stunden 86

- Du gibst nur die 86 Stunden als KUG ein

- DATEV errechnet aus 176 - 86 Stunden = 90 Stunden den normalen Lohn automatisch.

 

Ich würde in Deinem Fall den Lohn komplett wiederholen und nur die gekürzten KUG-Stunden erfassen.

0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 13
1038 Mal angesehen

Also kürze ich in den 2 Wochen Kurzarbeit die Stunden, die in den anderen 2 Wochen mehr gearbeitet wurden.

 

Gibt es keine Probeleme, wenn die Stempelkarte und die Kalendereingabe nur als Gesamtstunden übereinstimmen, nicht aber tagesgenau?

 

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 11 von 13
1032 Mal angesehen

Genau so machst Du es.

 

Ich habe in den 30 Jahren bisher noch keinen Prüfer erlebt, der sich die Erfassung in den Bewegungsdaten anschauen wollte... Hätte ich übrigens auch nicht zugelassen 😉 

Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 13
1025 Mal angesehen

Danke sehr. Du hast mir sehr geholfen.

LG Roswitha

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 13 von 13
1019 Mal angesehen

Bitte schön.

 

0 Kudos
12
letzte Antwort am 06.05.2020 14:58:14 von coester
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage