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Streitfrage Kontierung

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letzte Antwort am 02.08.2022 14:28:06 von Itty88
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Itty88
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe eine etwas ungewöhnliche Nachfrage.

 

Wir hatten hausintern eine kleine Diskussion:

 

Die Lohnabrechnung erfolgt in unserem Unternehmen intern über die Personalabteilung. Diese erstellt die Abrechnungen und leitet die Buchungsbelge etc. zur weiteren Verarbeitung (Lohnsteueranmeldung / Überweisung...) an die Finanzbuchhaltung weiter.

Aufgrund eines personellen Wechsels in der Finanzbuchhaltung, wird aktuell "aufgeräumt" in Bezug auf Kontierungen der Lohnarten.

Die Personalabteilung will das die Finanzbuchhaltung die entsprechenden Konten nennt, auf welche LA xy zukünftig gebucht werden soll. Die Finanzbuchhaltung behauptet das dies die Personalabteilung, welche simultan die Lohnbuchhaltung darstellt, wissen müsste und die FiBu hier keinerlei Verantwortlichkeit bei sich sieht.

Ein Problem stellt natürlich auch dar, das zwar offiziell nach dem SKR04 gearbeitet wird, jedoch im Laufe der Jahre einige Konten umbeschriftet wurden.

 

Ich bin hier ehrlich gesagt, auf der Seite der Personalabteilung, da diese keinerlei Einblick in die Konten und die Finanzbuchhaltung hat.

 

Was für Argumente könnten Sie mir hier geben, welche unsere Finanzbuchführung überzeugen?

 

Besten Dank im Voraus!

lohnhilfe
Meister
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Sie können als Lohnabrechner sagen, in welchen Bereich die Lohnart fällt (Gehalt, Minijob, Lohn, Umwandlung, bAV, Fahrgeld, Pfändung, Vorschuss, etc.), und wo das bei anderen Mandanten normalerweise hingebucht wird. Ob der Fibu-Sachbearbeiter bei dem speziellen Mandanten das vielleicht anders sieht, muss er dann wissen. Meiner Meinung nach sind beide Seiten gefragt, da offen und freundlich miteinander zu reden. Wenn Sie etwas haben, was bisher noch nirgendwo vorkam, muss ggf. gemeinsam nachgelesen werden.

 

Ein grundsätzliches Verständnis des jeweils zugrunde liegenden SKRs mit den dortigen Kontengruppen setze ich voraus.

LG
VM
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Fachmann
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Die Finanzbuchführung ist für Kontenrahmen sowie Kontenfunktionen im Zusammenhang mit HGB/Steuerrecht, Taxonomie (außerbetrieblich) und auch innerbetrieblicher Darstellungen verantwortlich (z.B. auch für Kostenstellen, Darstellung GF-Gehälter, Datenweitergabe Kreditinstitute etc.). Ihr obliegt somit die Darstellung innerhalb der Buchführung zu internen und externen Zwecken. 

Im übrigen ist die Darstellung auch mit der Geschäftsleitung / Rechtsabteilung abzustimmen (Wahlrechte, Steuern, Ergebnisse, Zielsetzungen, Bilanzpolitik etc.). 

 

Die Lohnbuchführung sorgt für eine korrekte Abrechnung (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc). und stellt einen Buchungsbeleg als Service für die Buchführung bereit. Der Buchungsbeleg muss natürlich vollständig sein und die Lohnabteilung muss bei allen neuen Lohnarten genau hinsehen und nach den EDV-Konten fragen / diese pflegen. Für die korrekte "Verteilung" im Buchungsbeleg ist somit die Lohnbuchführung verantwortlich. 

 

Die Auswahl der Konten obliegt aber zu 100% der Finanzbuchführung, ggf. kann die Lohnabteilung Standard-Konten vorschlagen, diese müssen aber abgesegnet werden und auch in einem ständigen Prozess durch die Finanzbuchführung kontrolliert und ggf. angepasst werden. 

 

Hier geht es wohl gar nicht um die EDV-Konten direkt und im einzelnen, eher um die Frage, ob der Buchungsbeleg inhaltlich korrekt ist (Aufteilung Lohn, SoV, Lohnsteuer etc.).

Die Finanzbuchführung kann die korrekten Aufteilungen natürlich nicht unbedingt nachvollziehen und meint dies mit der Verantwortung der Lohnabteilung (Schnittstellengarantie).

Trotz dieser "Ängste" muss die Finanzbuchführung vorgeben, auf welchem EDV-Konto z.B. das GF-Gehalt zu buchen ist, denn an dieser Stelle wird tatsächlich und verantwortlich gebucht. 

 

Eine Ausnahme ist natürlich, wenn innerhalb der Lohnabteilung spezielle Kompetenzen geschaffen wurden, die entsprechende Entscheidung treffen sollen/können und dürfen.

 

Gibt es dies nicht, sehe ich die Finanzbuchführung in der Pflicht.

 

Soweit meine Einschätzung als Steuerberater.

Danke
TN
Fachmann
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Und vielleicht noch als kleine Ergänzung: nämlich, dass Minijobber in der AN-Gruppe GFB mit dem dafür im Programm hinterlegten Kontenbereich hinterlegt werden.

Itty88
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Vielen Dank! Genauso sehe ich das auch!

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Itty88
Beginner
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Vielen Dank! Sehr schön formuliert, das kann ich super als Argument verwenden!

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letzte Antwort am 02.08.2022 14:28:06 von Itty88
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