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Stornierung Umlage 1 (ü30MA) rückwirkend LuG

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letzte Antwort am 26.04.2024 15:09:02 von Nina_Schöneweis
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Nicole-
Einsteiger
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Hallo,

 

ein Unternehmen hat Ende Februar noch eine Umlage1 Befreiung mit den Krankenkassen verhandelt.

Es gibt durch.

 

Nun habe ich bei Allgemein SV-Daten die Umlage auf Umlage 2 ab 01/24 geschlüsselt und bei den Krankenkassen die Umlage 1 ab 01/24 raus genommen. 

 

Die bereits eingereichten Anträge auf Erstattung wurden mit der Abrechnung 03/24 nicht storniert.

Ich habe nur ein * hinter dem Erstattungsbetrag. * Die Abrechnungsart wird ab dem 01.01.24 nicht mehr übermittelt.

 

Kann ich da noch was retten und wenn ja wie? Vielen Dank für die Hilfe.

 

Gruß Nicole

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MHoeft
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

Reihenfolge zur Berechnung in Lohn und Gehalt -Umlage Nr. 6 - prüfen. Evtl. liegt es daran.

mh
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cro
Experte
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Bei den betroffenen AN mal eine manuelle Nachberechnung anstoßen. Und prüfen, ob beim AN eine abweichende U1-Schlüsselung vorliegt.

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

ja, ohne Nachberechnung wird nichts funktionieren, sollte aber bekannt sein😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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Nicole-
Einsteiger
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@MHoeft

 

In jedem Mitarbeiter ist Mandanteneinstellung Umlage 2 ab 01/24 hinterlegt und dadrunter Mitarbeitereinstellung Wie Mandanteneinstellung.

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Nicole-
Einsteiger
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@cro 

Wenn ich die Daten mit Gültigkeit ab 01/24 hinterlegt habe, gibt es doch eine automatische Nachberechnung bei LuG. Bei Lodas wüsste ich, dass ich das noch mal manuell anstoßen muss.

 

Oder sehe ich das falsch?

 

Gruß

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cro
Experte
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@Nicole-  schrieb:

@cro 

........gibt es doch eine automatische Nachberechnung bei LuG. Bei Lodas wüsste ich, dass ich das noch mal manuell anstoßen muss.

Oder sehe ich das falsch?


Voll einverstanden, aber manchmal ist auch bei LuG eine manuelle Nachberechnung einen Versuch wert.

Ncl-bhn_
Einsteiger
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Würde zuerst auch den Versuch mit Nachberechnung eingeben, das geht am schnellsten. Sonst:

Krankzeiten im Kalender löschen, falls nicht für Statistik / Überwachung benötigt

Falls diese benötigt werden: zunächst löschen, U1 Teilnahme wieder einpflegen, dann gibt es definitv ne Stornierung, diese über Daten senden vorm Monatsabschluss verschicken, dann Krankzeit und Umlagepflicht wieder auf jetzigen Stand dann haben Sie die Stornierung und die gewünschte Einstellung.

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Nicole-
Einsteiger
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@Ncl-bhn_ ich kam nicht weiter und bin dann den Weg gegangen die U1 Pflicht für den Arbeitgeber wieder zur hinterlegen und ich habe bei den KK die Umlagepflicht wieder reingenommen. Beim Arbeitnehmer ist Wie Mandanteneinstellung hinterlegt.

 

Die Krankenzeiträume habe ich alle entfernt. Schon bei der Probeabrechnung und der Lohnabrechnung bekam ich keine Hinweis auf die Stornierung. Es wird einfach keine Stornierung der AAG Anträge erstellt. 

 

Gruß

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sue
Aufsteiger
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Manuelles Nachberechnen bei L+G geht folgendermaßen:

 

Lohnabrechnung anstoßen

in der aufgepoppten Übersicht der Mitarbeiter unter

aktueller Abrechnungszeitraum hier wohl 04/2024

in der nächsten Zeile

Erster Monat der Nachberechnung: 01/2024 eingeben

 

Dann sollte das korrekt laufen

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Nicole-
Einsteiger
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@sue danke für die Antwort.

 

Leider bewirkt auch das keinen Storno der Anträge für AAG.

 

Ich habe mir jetzt einfach die FiBu angeschaut und die KK haben mehr abgebucht als ich gemeldet habe. Nur eine Krankenkasse hat den Betrag einzeln ausgewiesen, sodass ich sehen konnte, dass sich die Krankenkasse auch ohne Storno den Betrag zurückgeholt hat.

 

Gruß

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Ncl-bhn_
Einsteiger
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Dennoch müssen ja die Abrechnungen stimmen, bei einer Prüfung fällt es ja dann garantiert auf.

 

Die Anträge müssen ja stornierbar sein... die "gültig ab" Daten beim wieder einpflegen auch beachtet ? Da steht ja sonst schnell der April bsplw. drin.

Handelt es sich um gebuchte Stunden vielleicht im Kalender ? Oder ist noch was in den Bewegungsdaten ?

Manchmal hilft auch bei einer Veränderung (U1 ja / nein) beim Mandanten auf Speichern zu gehen oder gar den Mitarbeiter erst nochmal zu schliessen und wieder zu öffnen damit die Einstellung übernommen wird.

Fehler gibt es keine ? 

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Nicole-
Einsteiger
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@Ncl-bhn_ 

 

Es gibt lediglich den Hinweis:

 

Der Umlageschlüssel wurde rückwirkend von Umlage 1 und 2 auf Umlage 2 geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab 01/24 durchgeführt.

 

Die Daten in der Kalendererfassung wurden rückwirkend geändert, Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Monat 01/24 durchgeführt. 

 

Das wars auch schon. Es gab weder die Tage davor noch heute eine Stornierung der AAG Anträge.

 

Ich habe bei der SV-Daten Allgemein Umlagepflicht U2 ab 01/24 und bei allen KK die Änderung ab 01/24 hinterlegt.

Die Mitarbeiter haben seit dem Eintritt die Einstellung: Wie Mandant.

 

März 2024 wurde die U1 erstattet (Lohnjournal) und keine weiteren berechnet.

 

In den Bewegungsdaten sind immer nur K und PK.

 

Gruß Nicole

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nicole,

 

bitte prüfen Sie, ob die bereits eingereichten AAG-Anträge von der Krankenkasse abgelehnt wurden.


Wenn die Krankenkasse über das Rückmeldeverfahren AAG-Anträge ablehnt, ist eine Stornierung der ursprünglich übermittelten AAG-Anträge nicht erforderlich.


Auf der Mitarbeiterebene können Sie unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten, Button Übersicht Rückmeldungen EEL/AAG... Rückmeldungen in der Registerkarte Erstattung AAG U1 einsehen.


Die Mitarbeiterauswertung Meldeverlauf AAG enthält ebenfalls alle Rückmeldungen pro Personalnummer.


Außerdem können Sie Rückmeldungen auf der Mandantenebene im Übernahmeprotokoll Rückmeldeverfahren prüfen. Wählen Sie hierzu unter Mandant | Ausgeben das Auswertungspaket Protokolle.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nicole-
Einsteiger
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@Nina_Schöneweis 

 

ich kann die Zahlungseingänge auf dem Konto sehen. Wir rechnen auch kein Krank ab, sofern die AU nicht vorliegt.

 

Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 16
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Hallo Nicole,

 

ich habe keine weitere Idee, woran es liegt. Gerne schauen wir uns den Sachverhalt bei Ihnen an.

 

Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.04.2024 15:09:02 von Nina_Schöneweis
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