Guten Tag,
ich habe eine Auszubildende, welche 40 Stunden/Woche bei meinem Mandanten arbeitet.
Anfangs wurde Steuerklasse 6 rückgemeldet, welche aber laut AN nicht stimmt und nach ihrer Aussage das FA auch ihr auch so bestätigt hat. Also wieder Abruf und Steuerklasse 1 rückgemeldet bekommen.
Jetzt wurde aber wieder Steuerklasse 6 rückgemeldet und es wird darauf beharrt das es keinen weiteren AG gibt.
An was kann das nun liegen? Was kann ich noch machen? Muss ich sie nun auf Stkl 6 abrechnen?
Ich vermute, wenn ich nun wieder einen erneuten Abruf mache, dass nach kurzer Zeit wieder Stkl. 6 kommt.
Hallo,
mit welchem Arbeitgeber-Kennzeichen wurde die Anmeldung bei ELStAM vorgenommen?
Sollte die Anmeldung mit Kennzeichung Neben- statt Hauptarbeitgeber gesendet worden sein, muss der Arbeitnehmer abgemeldet und erneut mit der richtigen Kennzeichnung angemeldet werden.
Eine genaue Anleitung finden Sie im Dokument 1070395 Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS .
Beide male mit Kennzeichen Hauptarbeitgeber, aber laut Finanzamt mit Nebenarbeitgeber. Ich probiere es jetzt noch ein drittes Mal.