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Steuerklasse 6 obwohl kein weiterer Nebenjob

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letzte Antwort am 15.12.2021 16:27:54 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Guten Tag,

 

ich habe eine Auszubildende, welche 40 Stunden/Woche bei meinem Mandanten arbeitet.

 

Anfangs wurde Steuerklasse 6 rückgemeldet, welche aber laut AN nicht stimmt und nach ihrer Aussage das FA auch ihr auch so bestätigt hat. Also wieder Abruf und Steuerklasse 1 rückgemeldet bekommen. 

 

Jetzt wurde aber wieder Steuerklasse 6 rückgemeldet und es wird darauf beharrt das es keinen weiteren AG gibt.

 

An was kann das nun liegen? Was kann ich noch machen? Muss ich sie nun auf Stkl 6 abrechnen?

Ich vermute, wenn ich nun wieder einen erneuten Abruf mache, dass nach kurzer Zeit wieder Stkl. 6 kommt.

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


mit welchem Arbeitgeber-Kennzeichen wurde die Anmeldung bei ELStAM vorgenommen?


Sollte die Anmeldung mit Kennzeichung Neben- statt Hauptarbeitgeber gesendet worden sein, muss der Arbeitnehmer abgemeldet und erneut mit der richtigen Kennzeichnung angemeldet werden.
Eine genaue Anleitung finden Sie im Dokument 1070395 Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS .

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 3
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Beide male mit Kennzeichen Hauptarbeitgeber, aber laut Finanzamt mit Nebenarbeitgeber. Ich probiere es jetzt noch ein drittes Mal.

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letzte Antwort am 15.12.2021 16:27:54 von Gelöschter Nutzer
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