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Stammdatenabruf UV-Meldeverfahren BGN

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letzte Antwort am 08.12.2022 13:51:24 von Sabrina_Simmerlein
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SchustA
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Für ein Unternehmen, das erstmalig in 2022 AN beschäftigt, ist der UV-Stammdatenabruf fehlgeschlagen (zuständige BG: BGN). Die Angaben zu Mitglieds-Nr., PIN usw. haben alle gepasst. Auf Nachfrage bei der BGN wurde mir mitgeteilt, dass für den Stammdatenabruf seit 05.10.2022 zwingend die neu erteilte Unternehmensnummer verwendet werden muss; mit der Mitgliedsnummer sei der Stammdatenabruf bei der BGN nicht mehr durchführbar.
Problem: in LODAS kann m. E. nur die Mitgliedsnummer erfasst werden; die Unternehmensnummer kann nicht belegt werden. Ist eine neue LODAS-Version zu erwarten, mit der der Stammdatenabruf auch über die Unternehmensnummer erfolgen kann?

pogo
Meister
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Ich hab mal wegen einem identischen Problem mit einer BG telefoniert und dort klang durch, dass der Datensatz für die DGUV noch die Mitgliedsnummer enthalten muss.

 

Ich kann es nicht so ganz genau wiedergeben, aber es klang sehr danach, als muss die die Mitgliedsnummer aktuell noch geben.

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vw
Erfahrener
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Hallo zusammen,

gemäß folgenden FAQ ist sogar die Stammdatenabfrage für 2023 noch mit der (alten) Mitgliedsnummer möglich, so er dieses Jahr durchgeführt wird, da die Umstellung zum 01.01.2023 erfolgt (Frage 2).

https://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/umstellung/index.jsp

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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SchustA
Beginner
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Danke für die Rückmeldungen.
Ich hatte jetzt nochmals ein Gespräch mit der BGN. Vorliegend hat die BGN den Arbeitgeber am 06.10.2022 erstmalig angelegt. In diesen Fällen funktioniert der Stammdatenabruf ausschließlich mit der neu eingeführten Unternehmensnummer. In LODAS kann die Unternehmensnummer momentan nicht manuell erfasst werden (wird nur über Rückmeldedaten befüllt). Es gilt also abzuwarten, bis die DATEV die manuelle Eingabe der Unternehmensnummer ermöglicht. Kann DATEV eine Aussage treffen, wann die technische Umsetzung in LODAS zu erwarten ist?

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

die technische Umsetzung ist mit der Jahreswechselversion von LODAS (voraussichtlich Ende Dezember 2022) zu erwarten.

 

Die UV-Unternehmensnummer wird neu für das Meldejahr 2023 eingeführt. Diese wird künftig die Mitgliedsnummer ablösen.

 

Für das Meldejahr 2022 ist der Digitale Lohnnachweis weiter mit der bisherigen Mitgliedsnummer zu erstellen und zu übermitteln.

 

Bei Neugründungen ab November 2022 werden von den Berufsgenossenschaften jedoch nur noch die neuen UV-Unternehmensnummern vergeben. Eine Eingabe im Programm ist erst mit der Jahreswechselversion von LODAS möglich. Deshalb können Sie für neue Mandanten für das Jahr 2022 noch keine Mitgliedsdaten zur Unfallversicherung in LODAS erfassen.

 

Mit der Jahreswechselversion von LODAS (voraussichtlich Ende Dezember 2022) kann die UV-Unternehmensnummer dann auch rückwirkend erfasst und der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2022 vorgenommen werden.

 

Wir sind hierzu derzeit im Austausch mit der DGUV, um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu halten. Es folgen zeitnah Hilfe-Dokumente mit weiteren Informationen. Ich werde diese hier verlinken, sobald Sie zur Verfügung stehen.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
RoBü22
Beginner
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Wir haben ein ähnliches Problem - eine Ausgliederung zu Ende September, die Mitarbeiter sollen erstmalig im November abgerechnet werden. 

Kann die Abrechnung denn ohne UV-Rückmeldung durchgeführt werden?

 

Vielen Dank!

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SchustA
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Die Abrechnung kann auch ohne den UV-Stammdatenabruf durchgeführt werden. Der UV-Stammdatenabruf muss aber sobald technisch möglich nachgeholt werden, da ansonsten m. E. die Übermittlung des UV-Lohnnachweises nicht möglich ist.

nurich
Einsteiger
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Fragt sich nur wann der dann möglich sein wird und ob rückwirkend die Daten dann auch korrekt übermittelt werden. 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

die Dokumente stehen nun in der ersten Fassung bereit:

Lohn und Gehalt Unfallversicherung: Neu gegründete Unternehmen mit Unternehmensnummer in 2022 abrechnen (Dok.-Nr. 1025613)

LODAS Unfallversicherung: Neu gegründete Unternehmen mit Unternehmensnummer in 2022 abrechnen (Dok.-Nr. 1025612)

Die Dokumente werden aktualisiert, sobald es neue Informationen gibt.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brö
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich habe dass Problem auch bei einem Betrieb, der schon 2021 existierte, aber jetzt erst bei der BG erfasst wurde (25.10.22). Ich wollte nachträglich den Stammdatenabruf für 2021 durchführen, aber das war nicht möglich (alle Daten stimmten). Auch für 2022 war es dementsprechend nicht möglich. Da ich erst dachte es ist mein Fehler, habe ich hier nicht nach Lösungen gesucht, sondern es über SV-Net probiert. Auch hier ist ein Stammdatenabruf nicht möglich. Weder mit der alten Mitgliedsnummer, noch mit der neuen Unternehmernummer. 

 

Meine Bitte am Datev: Bitte auch eine Lösung für nachträglich erfasste Betriebe und abgelaufene Kalenderjahre bieten. 

 

Vielen Dank. 

 

Tanja

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tanja,


ein Abruf der UV-Stammdaten für das Jahr 2021 muss über LODAS möglich sein. Grundsätzlich kann immer das aktuelle und das Vorjahr angefragt werden.


Ist der Abruf nicht erfolgreich, nehmen Sie gerne über einen unserer weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf, sodass recherchiert werden kann, warum der Sachverhalt auftritt.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brö
Einsteiger
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Hallo Frau Frohmeyer, 

 

das war die Antwort der BG:

 

"Von der DATEV haben wir die Information erhalten, dass wegen Problemen beim Datenmodell die Führung von Unternehmen nur mit einer Unternehmensnummer für Zeiträume vor dem 01.01.2023 aktuell nicht möglich ist. 

Dies gilt für die beiden Systeme Lohn und Gehalt sowie Lodas (Lohn im Rechenzentrum). Der Stammdatendienst-Eintrag erfolgte allerdings nur mit der Unternehmensnummer. Eine Mitgliedsnummer kann auch nicht durch den UV-Träger übertragen werden.

 

In den Entgeltabrechnungsprogrammen wird in vielen Fällen mit dem Jahresupdate die Erfassungsmöglichkeit der Unternehmensnummer für den Anwender erst freigeschaltet. Wir bitten Sie daher, das Update abzuwarten und im Anschluss einen erneuten Abruf zu starten."

 

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich bis zum Update noch mit dem Abruf der Dezember Löhne warten muss, damit ich 2021 noch einen Stammdatenabruf durchführen kann? (Stichwort Rückrechnungstiefe)

 

Viele Grüße


Tanja 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tanja,

 

bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.


Der Bearbeitungsmonat 12/2022 kann ohne Bedenken abgerechnet werden. Ein Stammdatenabruf für das Meldejahr 2021 ist auch noch nach der Erstabrechnung 12/2022 möglich.


Wichtig: Wird der Bearbeitungsmonat 01/2023 abgerechnet, ist wie Sie bereits angemerkt haben, aufgrund der Abrechnungstiefe kein Stammdatenabruf für das Meldejahr 2021 mehr möglich.
Hierzu gehört nicht nur die Erstabrechnung komplett 01/2023, sondern auch die folgenden Abrechnungsmöglichkeiten:
- Vorwegabrechnung 01/2023
- Vorschussabruf 01/2023
- Erstabrechnung 1. Gruppe 01/2023

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.12.2022 13:51:24 von Sabrina_Simmerlein
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