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Sonntags und Feiertag am selben tag.

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letzte Antwort am 29.10.2021 15:35:36 von soniaplv
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soniaplv
Einsteiger
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Hallo.!eine mitarbeiterin bekommt sonntags und Feiertags Zuschläge . 03.10 ist ein Sonntag und Feiertag  die hat gearbeitet . Ich hab 125 % FT ausgerechnet. Kann Mann auch dazu Sonntagszuschlag ausrechnen? Dann ist aber der SZ nicht Steuer und Sozialversicherung frei! Darf ich überhaupt noch dazu die Sonntagszuschlag zahlen und wenn ja, welche Lohnart für St.pflichtige Zuschlag?

Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Nacht- und Sonntagszuschlag können sich ebenso addieren wie Nacht- und Feiertagszuschlag. Das gilt jedoch nicht für Sonntag- und Feiertagszuschlag: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, ist nur der Feiertagszuschlag steuerfrei.

 

Letztendlich "könnte" der Arbeitgeber natürlich mehrere Zahlungen leisten, aber dann eben immer als steuer- und sv-pflichtiges Entgelt.

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soniaplv
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Es darf dann Feiertagszuschlag frei und dann Sonntagszuschlag Pflichtig abrechnen? Oder darf Man nur eine Zuschlag auszahlen? Und welche Lohnart dann für Steuerpflichtige Sonntagszuschlag?

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letzte Antwort am 29.10.2021 15:35:36 von soniaplv
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