Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
zwei AN eines Mdt. haben sich neu für eine bAV entscheiden. Gehaltsumwandlungen und AG-Zuschüsse werden geleistet. Jetzt möchte der AG seinen AN einmalig eine Sonderzahlung von jeweils € 6.324,00 in den Vertrag zahlen.
Wie geht man damit um? Kann man den Betrag einfach als Sachbezug steuer- und svfrei abrechnen?
Eine Lösung für Lohn und Gehalt wäre prima.
Vielen Dank im Voraus!!
Beste Grüße, Helga.
Hallo,
was wird in diesem Jahr komplett gezahlt?
Für eine bAV wären in diesem Jahr Beiträge in Höhe von EUR 3.324,00 steuer- und sv-frei möglich. Außerdem wären weitere EUR 3.324,00 steuerfrei, aber nicht sv-frei abrechenbar.
Für die Sonderzahlung müssten Sie in Lohn und Gehalt einen weiteren Vertag erfassen. Diesen sollten Sie am Besten über den bAV-Assistenten einrichten.
Wenn der weitere Arbeitgeberzuschuss über den gesetzlichen Zuschuss hinaus geht, dann müssten Sie außerdem die Gehaltsumwandlung und den Arbeitgeberzuschuss über zwei Verträge trennen. Den Arbeitgeberzuschuss könnten Sie mit im Vertrag mit der Sonderzahlung unterbringen.
Viele Grüße
T. Reich