Bauhauptgewerbe: Der gewerbliche Mitarbeiter hat zum 30.11.beim gleichen Arbeitgeber ins Angestelltenverhältnis gewechselt. Im März 2021 hat er bei der Soka-Bau die Auszahlung der Urlaubsabgeltung in Höhe von 6.500,00 € beantragt. In welchem Zeitraum muss die Urlaubsabgeltung abgerechnet werden, im November 2020 oder im März 2021?
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Hallo,
rechnen Sie die Urlaubsabgeltung, wie unter Punkt 3.1.5 im Hilfedokument 5303048 beschrieben, ab.
Achten Sie darauf, dass Sie diese Änderungen rückwirkend für den Monat 11/2020 vornehmen.