Hallo zusammen!
Wie bzw. mit welcher Auswertung kann ich dem Mandanten eine Datei mit den Lohnzahlungen zur Verfügung stellen, die er/sie in seinem Online Banking (z. B. SFirm) importieren kann und die Zahlungen bereit stehen?
Danke im Voraus!
Das hätte ich auch gern gewusst und habe gerade eine Anfrage seitens eines Mandanten?
Hallo,
dem Mandanten können die Lohnzahlungen als DTA Datei bereitgestellt werden. Diese kann in ein Zahlungsverkehrsprogramm importiert werden.
Informationen finden Sie im Dokument 1033993 unter Punkt 2.2
Einfach bei: Auswertungen - Zahlungsverkehr: Alle zu zahlenden/überweisenden Auswertungen im Reiter: Datenübermittlung auf "DTA-Datei" umstellen; Anstatt "Überweisung,Papier"
Grüße
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antwort und dieses Dokument ist mir bekannt, doch welche Voraussetzungen müssen beidseitig erfüllt werden, um überhaupt am DTA-Verfahren teilnehmen zu können.
M.f.G.
Helga Märkl
Hallo Helga Märkl,
die notwendigen Voraussetzungen um eine DTA-Datei in LODAS zu erstellen finden Sie im bereits oben genannten Dokument.
Welches Zahlungsverkehrsprogramm verwendet und wie die DTA-Dateien mit den Zahlungen frei gegeben werden können, muss mit dem zuständigen Kreditinstitut geklärt werden.
Hallo Frau Simmerlein,
DTA in Lodas zu erstellen ist kein Problem.
Zahlungsverkehrsprogramm in Verbindung mit einer DTA-Datei sollte zwischen Mandant und seinem Kreditinstitut geklärt werden und gibt es hierfür Formulare, die ich vorbereiten und dem Mandanten weiterleiten kann?
Hallo,
ich bin zwar nicht Frau Simmerlein, aber vielleicht hilft die Antwort ihnen weiter.
Wie Sie bereits treffend geschrieben haben, ist es eine Angelegenheit zwischen Mandant und Kreditinstitut. Der Mandant muss hier die Einstellungen im Onlinebanking prüfen bzw. mit der Bank abklären, welche Einstellungen (z. B. SEPA-Modul) nötig sind, um die DTA-Datei einspielen zu können.
Meines Erachtens gibt es hierzu keine Formulare und wenn dann nur bei der Bank.
Es handelt sich hier nicht um einen beleglosen Datenaustausch per DFÜ über das RZ. Dafür müsste man eine spezielle Vereinbarung mit der Bank haben. Hierfür gibt es auch Formulare, aber auch nur bei der zuständigen Bank. Jede Bank hat leider eigene Formulare.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und nun kann ich entsprechende Schritte einleiten 🙂