Hallo liebe Community,
kann ich bei einem Mandanten, bei dem ich schon den Januar 2021 abgerechnet habe noch eine Schwerbehinderung für 2020 erfassen, wenn der Ausweis noch vorgelegt wird?
Danke für Rückmeldungen.
Gruß
M.Gottschalk
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vermutlich nur über eine Wiederholung mit Nachberechnung 01/2021 oder reine Nachberechnung in 02/2021 und bei der Abrechnungsdurchführung mit Eingabe im Feld "Erster Monat der Nachberechnung".
Hallo,
die Arbeitnehmerin ist zum 31.01.2021 in Altersrente gegangen. Daher muss ich den Januar 2021 nochmals abrechnen.
Danke
M.Gottschalk