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Schwerbehinderung für 2020 nachträglich erfassen

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letzte Antwort am 03.02.2021 12:58:52 von m_gottschalk
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m_gottschalk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
196 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

kann ich bei einem Mandanten, bei dem ich schon den Januar 2021 abgerechnet habe noch eine Schwerbehinderung für 2020 erfassen, wenn der Ausweis noch vorgelegt wird?

 

Danke für Rückmeldungen.

 

Gruß

M.Gottschalk

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
189 Mal angesehen

Vermutlich nur über eine Wiederholung mit Nachberechnung 01/2021 oder reine Nachberechnung in 02/2021 und bei der Abrechnungsdurchführung mit Eingabe im Feld "Erster Monat der Nachberechnung".

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m_gottschalk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
180 Mal angesehen

Hallo,

 

die Arbeitnehmerin ist zum 31.01.2021 in Altersrente gegangen. Daher muss ich den Januar 2021 nochmals abrechnen.

 

Danke

 

M.Gottschalk

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letzte Antwort am 03.02.2021 12:58:52 von m_gottschalk
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