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Schlüsselung GF ohne Bezüge

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letzte Antwort am 10.10.2018 08:20:26 von cro
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a_e_
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Hallo,

wir haben einen GF, der ohne Bezüge tätig ist.

Er hat einen anderen Haupt-AG und ist im LODAS für die GF-Tätigkeit mit 0 € mit Personengruppe 1 und BGRS 101 geschlüsselt.

Er ist kein Gesellschafter. Muss irgendeine Meldung über LODAS laufen oder können wir ihn einfach austreten lassen, oder wäre z.B. der BGRS 900 anzuwenden?

VG
A.E.

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Ist der GF der nicht Gesellschafter ist, aber für die Gesellschaft arbeitet (Fremdgeschäftsführer) durch das Mindestlohngesetz zumindest mit einem Fiktivlohn/Mindestlohn abzurechnen? Dann auch alle Meldungen. Oder überlagert in diesem Fall die organschaftliche Stellung hier die Arbeitnehmerstellung? Zumindest eine erste Vermutung...

Sorry, eben erst gesehen, Sie sind Fachassistentin Lohn, daher wissen Sie so etwas sicher besser.

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cro
Experte
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Hallo,

ein  gewöhnlicher Arbeitnehmer, auch Fremd-GF, der entgeltlos tätig ist, muss im Lohn nicht geführt werden.

Gruß

C. Rohwäder

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t_r_
Allwissender
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Wenn Sie keine Lohnabrechnung machen müssen, dann braucht der Geschäftsführer auch nicht in Lodas erfasst werden. Aus ihren Angaben lässt sich zumindest schließen, dass keine Gründe für eine Lohnabrechnung sprechen, nämlich kein zu versteuerndes Entgelt.

Sie sollten allerdings vorher sicher sein, dass der Geschäftsführer keinen Anspruch auf den Mindestlohn hat (z. Bsp. nur Organstellung) bzw. das Ganze rechtlich durch einen Anwalt absichern lassen.

Es herrscht ja nicht unbedingt Einigkeit darüber, ob ein Fremd-Geschäftsführer einer GmbH nicht Arbeitnehmer ist (sein kann).

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Je nach dieser Beurteilung (Mindestlohn ja/nein) fällt dann eben die Antwort auf die Frage aus. An dieser Stelle pauschal zu behaupten er müsse (ganz bestimmt) nicht im Lohn geführt werden, halte ich für eher fragwürdig.

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a_e_
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Mindestlohn trifft nicht zu...ich würde aber gern wissen, ob eine Schlüsselung mit Personengruppe 900 hier in Betracht käme, wenn er in LODAS "nur gelistet" werden soll...

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Können Sie das untermauern (Mindestlohn trifft nicht zu), nach meinen Informationen gibt es zum Thema diverse Aussagen und unterschiedliche Urteile (zumindest zur Arbeitnehmerstellung). Die Fachpresse ist hier auch unsicher, daher wäre Ihre Wissensquelle hilfreich. Danke. 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 8 von 12
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Da es sich ja scheinbar um jemanden handelt, für den keine Lohnabrechnung aus gesetzlichen Gründen erstellt werden muss, würde ich auch keine Lohnabrechnung erstellen.  Außerdem erhöhen Sie ggf. auch die Fehlermeldungsanzahl bei den Lohnabrechnungen.

Sie erfassen nur eine "Karteileiche", die zu Rückfragen bei Prüfungen führen kann.

Im Übrigen habe ich mir noch nie die Frage gestellt, ob ich ein Lohnkonto für jemanden führen darf, der keinen Lohn hat.

Ich würde den Geschäftsführer nicht mit in die Lohnabrechnungen aufnehmen.

Wenn ich eine Beurteilung aus den zugrunde liegenden Angaben vornehmen müsste, würde ich mit PGS 900 und BGS 0000 schlüsseln.

a_e_
Einsteiger
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Nachricht 9 von 12
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..der GF ist kein Arbeitnehmer aufgrund seiner Organstellung.

Er war früher beim AG normal angestellt, daher noch die Schlüsselung mit 101...jetzt soll er evtl. weiter in LODAS geführt werden, aber eben mit 0 €...da würde ja nur die PGRS 900 in Frage kommen, oder?

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a_e_
Einsteiger
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ich wäre ja auch fürs Löschen, aber manchmal ist es eben anders gewünscht

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 11 von 12
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...dann würde ich versuchen, damit zu argumentieren, dass ich kein Lohnkonto für jemanden führen kann, der keinen Lohn hat.

Bei einer GbR oder oHG können Sie ja auch schlecht die Gesellschafter mit ihren "Bezügen" in eine Lohnabrechnung aufnehmen.

Aber naja, dass müssen die Wünschenden am Ende selbst wissen...

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cro
Experte
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Hallo,

wie GN2 schon zutreffend sagt, ich würde den AN auch nicht im Lohn führen.

Gruß

C. Rohwäder

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11
letzte Antwort am 10.10.2018 08:20:26 von cro
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