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Schätzverfahren Minijob

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letzte Antwort am 18.03.2024 16:16:34 von MikeWHerbs
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NaJu2008
Aufsteiger
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245 Mal angesehen

Hallo,

 

ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich habe gerade ständig Ärger mit der Minijobzentrale und Schätzmandaten.

 

Da meine Glaskugel leider defekt ist, melde ich neue Minijobber ja immer erst mit der tatsächlichen Lohnabrechnung zu Beginn des Folgemonats bei der Minijobzentrale an. Auf Grund des Schätzverfahrens fließt der Beitragsnachweis natürlich auch erst in den für den Folgemonat mit ein. Laut Minijobzentrale muss aber der Beitragsnachweis bereits im Monat des Beschäftigungsbeginns vorliegen.

 

Die Minijobzentrale hat jetzt schon mehrfach unseren Mandanten Säumniszuschläge aufgebrummt, weil ja im tatsächlichen Eintrittsmonat kein Beitragsnachweis vorlag und die Zahlung somit verspätet erfolgte.

 

Bei den großen Krankenkassen gibt es dahingehend überhaupt keine Probleme. Wenn zwischendurch mal ein Mitarbeiter mit einer neuen Krankenkasse anfängt, bekommen die von mir die Erläuterung zum Beitragsnachweis und dann ist gut. Und da geht ja auch um sehr viel mehr Geld als bei einem Minijobber.

 

Wie geht ihr mit dieser Problematik um? Oder funktionieren eure Glaskugeln bzw. wo kann ich eine verlässliche Glaskugel kaufen?😅

 

Oder sollte Datev vielleicht dazu übergehen zukünftig bei Schätzmandanten für jeden Monat 0-Beitragsnachweise an die Minijobzentrale zu übermitteln? Das würde den Lohnabrechnern und Mandanten sicher viel Ärger ersparen und die Minijobzentral überdenkt vielleicht auch nochmal ihre Haltung.

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ein neu eingestellter Mitarbeiter wird automatisch, wie Sie bereits erwähnten, im Folgemonat berücksichtigt.
In der Regel besteht für Sie kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

 

Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung bereits für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst.

 

Eine Anleitung dazu finden Sie im Hilfe-Dokument 1070158 ab Punkt 3.3.5.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 3 von 6
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Das sollte aber doch nur dann ein Problem sein, wenn der Mandant vorher keine Minijobber hatte, oder? Bei denen, die konstant eine fluktuierende Anzahl Minijobber haben, habe ich zumindest noch keine Beschwerden bekommen.

Ansonsten würde ich es machen, wie @Alexandra_Friedrich sagt. Und da würde ich mir dann auch gar keine große Mühe machen, jedes Mal individuell die Beträge auszurechnen, sondern einmalig für einen 50%-igen Minijobber, und die dann eingeben. So nach dem Motto "da habt ihr schonmal was, Rest kommt nach".

 

Ich finde es, nebenbei bemerkt, auch völlig absurd, dass im DSAK-Datensatz kein Feld für "Beitragsschätzung" vorgesehen ist. Wie lange machen wir das jetzt schon? Ceterum censeo Schätzverfahren esse delendam …

NaJu2008
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 6
127 Mal angesehen

Die Probleme habe ich nur bei Mandanten die sehr sporadisch Minijobber beschäftigen.

Zur tatsächlichen Lohnabrechnung liegen mir normalerweise auch keine Informationen zu zukünftigen Beschäftigungsverhältnissen vor. Und selbst wenn, in das Schätzverfahren greifen wir nur sehr ungern manuell ein.

 

Die Minijobzentrale scheint auch als einzige Krankenkasse das Schätzverfahren komplett zu ignorieren bzw. die Regelungen im Eintrittsmonat.

 

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung bereits für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe selbst.

High, geschätzte 100.- eintragen, und alle sind befriedet😎

 

Gruss Mike

 

PS: die Knappschaft macht das schon lange so : Beitragsnachweis für den Eintrittsmonat, aber 50.- reichen auch

 

PPS: ist halt keine "normale Krankenkasse"😂

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 6 von 6
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Da fällt mir noch ein,

 

der Knappschaft niemals, falls möglich, eine Einzugsermächtigung erteilen😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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letzte Antwort am 18.03.2024 16:16:34 von MikeWHerbs
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