Hallo
seit dem wir das neue Update vom 29.12.23 installiert haben, muss ich einen Gewährungszeitraum für die Kurzarbeit angeben. Wir haben in den Firmen nur Saison-KuG. Das wäre dann der Gewährungszeitraum Dezember bis März Folgejahr.
Wenn ich den Gewährungszeitraum 12/2023 - 03/2024 angebe, erfolgt bei der Probeabrechnung eine nachberechnung von 01/2023.
Muss ich jetzt für jeden Gewährungszeitraum einen neuen Leistungsantrag anlegen ?
Hallo,
da bereits ein KUG-Gewährungszeitraum in Lohn und Gehalt erfasst wurde ist es erforderlich, für jedes Jahr einen neuen Gewährungszeitraum mit neuer KUG-Nummer zu erfassen.
@Matthias_Platz schrieb:Hallo,
da bereits ein KUG-Gewährungszeitraum in Lohn und Gehalt erfasst wurde ist es erforderlich, für jedes Jahr einen neuen Gewährungszeitraum mit neuer KUG-Nummer zu erfassen.
Hallo, ich habe das gleiche Problem - nur kann man den einmal (versehentlich) eingegebenen Leistungszeitraum nicht wieder löschen, man kommt aus der Erfassung gar nicht mehr raus, d. h. beim ersten Leistungsantrag steht nun ein Gewährleistungszeitraum, obwohl da vorher ja keiner stand. Da ich noch keine neue KuG-Nr. habe (war mir auch leider nicht bewusst, dass man jetzt jedes Jahr eine neue benötigt, was für eine hübsche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 😬), kann ich keinen zweiten Antrag für 2024 erfassen. Wie bekommt man denn die Felder da nun wieder leer?
@Matthias_Platz irgendeine Idee dazu? Habe hier das selbe Problem wie @sternenreiterin .
@STBMT schrieb:@Matthias_Platz irgendeine Idee dazu? Habe hier das selbe Problem wie @sternenreiterin .
Ich habe das Problem mittlerweile so gelöst, dass ich im ersten Datensatz den Zeitraum 12/2022 bis 03/2023 eingegeben habe und im zweiten (leeren) Datensatz den neuen 12/2023 bis 03/2024. Habe meine Abrechnung für Januar heute gemacht und es hat alles funktioniert.
Danke, habe es mittlerweile auch hinbekommen.