Guten Morgen Zusammen,
unsere Mitarbeiter erhalten monatlich 50 Euro per Sachbezugsgutschein (Edenred), welcher mit der Stammlohnart 869 abgerechnet wird. Nun hat ein Mitarbeiter ein zinsfreies Darlehen über 5.000 Euro erhalten. Durch den Zinsvorteil ist auch der Sachbezugsgutschein als St+SV-pflichtig abzurechnen.
Wenn ich den Sachbezugsgutschein bei dem Mitarbeiter mit einer anderen Stammlohnart abrechne, dann unterstellt Lodas bei mir, dass der Zinsvorteil St+SV-frei wäre.
Mit welcher Stammlohnart muss ich den Sachbezugsgutschein nun abrechnen, damit sowohl der Sachbezugsgutschein selbst als auch der Zinsvorteil St+SV-pflichtig abgerechnet werden?
Muss man denn die Lohnart ändern? Bin mir jetzt nicht sicher, aber sollte die Grenze nicht automatisch geprüft werden und es dann automatisch korrekt abgerechnet werden sobald man die Grenze überschreitet? Mal ausprobiert?
Mit der ursprünglichen Lohnart rechnet das Programm den Sachbezugsgutschein st+sv-frei ab und den Zinsvorteil st+sv-pflichtig. Aber es muss ja beides - Zinsvorteil und Sachbezugsgutschein - st+sv-pflichtig abgerechnet werden.
Hallo @AlHu,
in diesem Thread wurde das Thema schon besprochen:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Darlehen-Sachbezug-%C3%BCber-50-EUR/td-p/406982
Gib es einen offiziellen Workaround der DATEV hierzu? Wenn nicht wäre das doch Mal etwas für die Info DB 😉
Hallo @AlHu,
ich habe den Hinweis auf ein neues Hilfe-Dokument an die zuständigen Kollegen weitergegeben.