Hallo zusammen,
ich würde gern den Sachbezug Wohnung zur Diskussion stellen und einfach mal in die Runde fragen, welcher Wert hier von den geschätzten Anwesenden angesetzt wird (Sachbezugswerte Unterkunft scheiden aus, aufgrund der Unterscheidung Unterkunft und Wohnung).
Drei Möglichkeiten sind vorstellbar:
- Warmmiete als Sachbezugswert
- Mietpreis anhand Mietspiegel gem. § 2 IV S. 1 SvEV
- Sachbezugswerte pro m² gem. § 2 IV S. 2 SvEV
Grüße,
Eddy