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Sachbezug Warengutschein pfändbar

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letzte Antwort am 13.11.2023 13:10:32 von rschoepe
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fehrenbacher
Einsteiger
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Hallo, ich habe den Warengutschein mit der Stammlohnart 869 angelegt.

Dieser ist vorbelegt als nicht pfändbar.

Ein Arbeitnehmer mit Pfändung soll nun einen Tankgutschein bekommen.

Muss in diesem Fall die Lohnart auf pfändbar umgeschlüsselt werden?

VGVorschau

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1019 Mal angesehen

Der Sachbezug selbst ist nicht pfändbar (wie auch, sollst du den dann jeden Monat an den Gläubiger schicken, wenn bspw. die Küchenhilfe Mahlzeiten gestellt bekommt?), fließt aber in die Berechnung des pfändbaren Einkommens ein: guckst du hier bzw.  hier.

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letzte Antwort am 13.11.2023 13:10:32 von rschoepe
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