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Sachbezug PKW in der Elternzeit - SV Pflicht

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letzte Antwort am 14.08.2019 07:34:29 von Vanessa_Mertel
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ash
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Bei unserem Mandanten geht ein Arbeitnehmer ab 02.08. in Elternzeit.

Die Gestellung des Sachbezugs PKW erfolgt weiter.

Die Abrechnung ergibt - korrekt- die anteilige Kürzung des Gehaltes und den vollen Sachbezug.

Angewandt wird jedoch die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV. Ist dies korrekt?

Ich finde keine Möglichkeit dies zu umgehen, bzw. anders zu schlüsseln.

andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Herr S.,

Zitat von haufe.de:

Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig.

     Achtung

     Einkommen während des Bezugs von Elterngeld

     Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

     werden anteilig auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag,

     der anrechnungsfrei zum Elterngeld dazuverdient werden darf (§ 2 Abs. 3 BEEG).

Bei einer Elternzeit ohne Elterngeld wird § 23c Abs. 1 SGB IV nicht angewendet. Leistungen des Arbeitgebers wie die Dienstwagenüberlassung sind in diesen Fällen generell beitragspflichtig.

Beste Grüße

Andreas Briefs

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ash
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Antwort, auch ich bin er Meinung, dass Beitragspflicht besteht.

LODAS wendet jedoch die Beitragsbemessungsgrenze an, so dass nur Teile des Sachbezugs verbeitragt werden. Ich finde keine Möglichkeit dies zu umgehen.

Das war mein eigentliches Problem.

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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Herr S.,

der letzte Absatz bezieht sich nur auf "Elternzeit ohne Elterngeld" ... bitte einmal den § 23c Abs. 1 SGB IV durchlesen.

Beste Grüße

Andreas Briefs

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

@Herrn Briefs: Vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

Ergänzen möchte ich noch das Info-Dokument 1070148 "Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen".

In diesem Dokument finden Sie unter Punkt 2.2 "Weitergewährte Arbeitgeberleistung über der Bagatellgrenze von 50,00 Euro erfassen" alle Schlüsselungen, die für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme erforderlich sind.

Viele Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.08.2019 07:34:29 von Vanessa_Mertel
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