Bei unserem Mandanten geht ein Arbeitnehmer ab 02.08. in Elternzeit.
Die Gestellung des Sachbezugs PKW erfolgt weiter.
Die Abrechnung ergibt - korrekt- die anteilige Kürzung des Gehaltes und den vollen Sachbezug.
Angewandt wird jedoch die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV. Ist dies korrekt?
Ich finde keine Möglichkeit dies zu umgehen, bzw. anders zu schlüsseln.
Hallo Herr S.,
Zitat von haufe.de:
Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig.
Achtung
Einkommen während des Bezugs von Elterngeld
Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
werden anteilig auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag,
der anrechnungsfrei zum Elterngeld dazuverdient werden darf (§ 2 Abs. 3 BEEG).
Bei einer Elternzeit ohne Elterngeld wird § 23c Abs. 1 SGB IV nicht angewendet. Leistungen des Arbeitgebers wie die Dienstwagenüberlassung sind in diesen Fällen generell beitragspflichtig.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Vielen Dank für Ihre Antwort, auch ich bin er Meinung, dass Beitragspflicht besteht.
LODAS wendet jedoch die Beitragsbemessungsgrenze an, so dass nur Teile des Sachbezugs verbeitragt werden. Ich finde keine Möglichkeit dies zu umgehen.
Das war mein eigentliches Problem.
Hallo Herr S.,
der letzte Absatz bezieht sich nur auf "Elternzeit ohne Elterngeld" ... bitte einmal den § 23c Abs. 1 SGB IV durchlesen.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo,
@Herrn Briefs: Vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Ergänzen möchte ich noch das Info-Dokument 1070148 "Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen".
In diesem Dokument finden Sie unter Punkt 2.2 "Weitergewährte Arbeitgeberleistung über der Bagatellgrenze von 50,00 Euro erfassen" alle Schlüsselungen, die für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme erforderlich sind.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG