Hallo,
wir haben eine Sv-Prüfung durch die DRV.
Es wird nach Kindernachweisen gefragt. Ich nehme jetzt mal an wegen der Pflegeversicherung.
Wenn wir einen Mitarbeiter bei Elstam anmelden, werden die Daten ins Lodas rückübertragen und hat die Person ein Kind, setzt sich das Häkchen unter
doch selber. Fordert Ihr dann beim Mitarbeiter noch extra ein Nachweis an?
Vielen Dank im Voraus.
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, mache ich immer. Ausserdem lege ich immer die ELSTAM-Rückmeldeprotokolle ab. Im Zweifel sind die der Nachweis. Aber wie gesagt - ich bestehe immer auf die Kopie der Geburtsurkunde eines Kindes. Und da gab es bisher noch nie Probleme.
Na ja, und für die Steuerklassen 5 und 6 gibt es schließlich keine Kinderfreibeträge. Insofern kann auch kein Freibetrag rückgemeldet werden.
@n_troike schrieb:
Es wird nach Kindernachweisen gefragt. Ich nehme jetzt mal an wegen der Pflegeversicherung.
...
Fordert Ihr dann beim Mitarbeiter noch extra ein Nachweis an?
Ja, damit man auch später (wenn das Kind irgendwann nicht mehr steuerlich berücksichtigt ist) einen Nachweis hat.
Der Prüfer müsste eigentlich mit dem ELStAM-Protokoll zufriedenzustellen sein, da die ELStAM-Meldung eines Kinderfreibetrages als Nachweis ausreichend ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Außer die zurückgemeldeten ELStAM-Daten "jubeln" dem Arbeitnehmer ein 1/2 Kind unter - auf Grund einer Heirat....
Diesen Fall hatte ich zumindest schon.
Deswegen sollte man sich den Nachweis vom AN geben lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
VG
Regi
Nicht unbedingt...wenn ich nicht falsch liege.
Ich hab den Fall, dass für eine Ehefrau mit StKl 3 ein halber Kinderfreibetrag zurückgemeldet wurde.
Sie hat aber kein Kind. Weder ein eigenes, noch ein adoptiertes.
Das Kind ist vom Ehemann und wurde auch nicht in den Haushalt aufgenommen.
Folglich muss sie den Zuschlag zahlen.
LODAS erkennt diese Konstellation natürlich nicht und setzt den Haken, dass der Zuschlag nicht gezahlt werden muss.
Zugegeben bestimmt ein seltener Fall.
Edit: oder doch nicht sooo selten 😉
Edit2: Mit Kinderfreibetrag wird aber der Zuschlag wohl nicht berechnet, wenn der Haken entfernt wird. 🤔
Ach super.
Vielen Danke für die Aufklärung.
Nico
Hallo,
ja klar, lasse mir generell eine Kopie der Geburtsurkunde geben. Denn je nach Alter des Kindes wird es vom Finanzamt nicht mehr angezeigt.
Liebe Grüße