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SV-Prüfung möchte Kindernachweise

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letzte Antwort am 18.08.2022 16:26:25 von Gebäudetechnik
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

wir haben eine Sv-Prüfung durch die DRV.

 

Es wird nach Kindernachweisen gefragt. Ich nehme jetzt mal an wegen der Pflegeversicherung.

 

Wenn wir einen Mitarbeiter bei Elstam anmelden, werden die Daten ins Lodas rückübertragen und hat die Person ein Kind, setzt sich das Häkchen unter   

n_troike_0-1659009848325.png

 

doch selber. Fordert Ihr dann beim Mitarbeiter noch extra ein Nachweis an?

 

Vielen Dank im Voraus.

Nico

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 8
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Ja, mache ich immer. Ausserdem lege ich immer die ELSTAM-Rückmeldeprotokolle ab. Im Zweifel sind die der Nachweis. Aber wie gesagt - ich bestehe immer auf die Kopie der Geburtsurkunde eines Kindes. Und da gab es bisher noch nie Probleme.

MfG
T.Kahl
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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 8
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Na ja, und für die Steuerklassen 5 und 6 gibt es schließlich keine Kinderfreibeträge. Insofern kann auch kein Freibetrag rückgemeldet werden.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
636 Mal angesehen

@n_troike  schrieb:

 

 

Es wird nach Kindernachweisen gefragt. Ich nehme jetzt mal an wegen der Pflegeversicherung.

 

...

 

Fordert Ihr dann beim Mitarbeiter noch extra ein Nachweis an?

 

 


Ja, damit man auch später (wenn das Kind irgendwann nicht mehr steuerlich berücksichtigt ist) einen Nachweis hat.

 

Der Prüfer müsste eigentlich mit dem ELStAM-Protokoll zufriedenzustellen sein, da die ELStAM-Meldung eines Kinderfreibetrages als Nachweis ausreichend ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Regi
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Außer die zurückgemeldeten ELStAM-Daten "jubeln" dem Arbeitnehmer ein 1/2 Kind unter - auf Grund einer  Heirat....

Diesen Fall hatte ich zumindest schon.

Deswegen sollte man sich den Nachweis vom AN geben lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

VG

Regi

pogo
Meister
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Nachricht 6 von 8
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Nicht unbedingt...wenn ich nicht falsch liege.

 

Ich hab den Fall, dass für eine Ehefrau mit StKl 3 ein halber Kinderfreibetrag zurückgemeldet wurde.

Sie hat aber kein Kind. Weder ein eigenes, noch ein adoptiertes.

Das Kind ist vom Ehemann und wurde auch nicht in den Haushalt aufgenommen.

 

Folglich muss sie den Zuschlag zahlen.

LODAS erkennt diese Konstellation natürlich nicht und setzt den Haken, dass der Zuschlag nicht gezahlt werden muss.

 

Zugegeben bestimmt ein seltener Fall.

 

 

Edit: oder doch nicht sooo selten 😉

Edit2: Mit Kinderfreibetrag wird aber der Zuschlag wohl nicht berechnet, wenn der Haken entfernt wird. 🤔

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 8
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Ach super.

Vielen Danke für die Aufklärung.

 

Nico

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Gebäudetechnik
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,

 

ja klar, lasse mir generell eine Kopie der Geburtsurkunde geben. Denn je nach Alter des Kindes wird es vom Finanzamt nicht mehr angezeigt.

 

Liebe Grüße

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letzte Antwort am 18.08.2022 16:26:25 von Gebäudetechnik
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