Wir haben ab 01.10. einen neuen Mitarbeiter, der eine betriebliche Altersvorsorge in Form von einer Unterstützungskasse mitbringt. Finanziert wird dies durch Entgeltumwandlung. Der SV Freibetrag in Höhe von 3384 € wurde bereits beim alten AG in 2022 aufgebraucht. Nun gibt es in Lodas keinen Vortrag für diese Werte und er berechnet mir die Gehaltsumwandlung als SV frei. Dazu habe ich gelesen, dass der Freibetrag arbeitgeberbezogen betrachtet wird, d. h. Wechsel AG im Klaenderjahr, nochmal 3384 € sv frei. Ist das so?
Ja.
5.2.1.3 Arbeitgeberbezogener Steuerfreibetrag
Für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit wird auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung
abgestellt. D. h., wechselt der Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres sein erstes Dienstverhältnis, kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag des § 3 Nr. 63 EStG erneut in
Anspruch genommen werden. Diese Regelung wurde in der Sozialversicherung nachvollzogen. Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV enthaltene Formulierung „insgesamt“ bezieht sich auf
die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung, die bei einem
Arbeitgeber in der Summe mit höchstens 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung beitragsfrei geleistet werden können.