Bei uns haben sich noch ein paar Unklarheiten aufgetan, bezüglich der Abrechnung bei KUG.
Bei unserem Mandanten handelt es sich um eine Bäckerei/Konditorei, die aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet hat.
Nun wollten wir uns nochmals vergewissern, ob für die nicht geleisteten Stunden bei Kurzarbeit auch Zuschläge wie z.B. bei Urlaub oder Krankheit abzurechnen sind (sv- u. steuerpflichtig) und wie das dann im LODAS zu erfolgen hat.
Rechnen wir diese "nicht tatsächlich geleisteten" Zuschläge über eine eigene Lohnart ab (grundsätzlich wie z.B. bei Krankheit oder Urlaub) und diese erhöhen dann das Soll-Entgelt, oder legen wir eine Lohnart unter 410 für KUG an und schlüsseln diese entsprechend für diese Zuschläge?
Über eine Rückmeldung wären wir sehr dankbar.
Hallo,
zur rechtlichen Klärung dieser Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
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