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S-KUG + krank Angestellter Bauhauptgewerbe LODAS

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letzte Antwort am 13.01.2022 11:13:19 von Alexandra_Friedrich
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NinaJ
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

kann mir jemand bei der Abrechnung helfen?

 

Ich habe ein Unternehmen Bauhauptgewerbe, welches schon einige Zeit Kurzarbeit hat. Im Dezember fällt die Arbeit ebenfalls zu 100 % aus.

 

Ein Angestellter (Gehaltsempfänger) ist ab dem 14.12. krank.

 

Jetzt würde ich behaupten, der AN hat Anspruch auf LFZ i. H. v. KUG, welches die Arbeitsagentur trägt.

 

Ich habe folgendes erfasst:

 

01.12.-13.12. LA 410 für S-KUG  

14.12.-31.12. LA 413 für krank    

sowie

SV-Unterbrechung in den Fehlzeiten

 

Die Abrechnung ist m. M. korrekt, also auch Soll-/Ist-Entgelt, nur auf dem Antrag # 103 fehlen die Std. + Betrag von LA 413... (komischerweise sind die Stunden auf dem Antrag # 100 bei KRG angedruckt)

 

Oder ist hier etwas falsch oder bin ich falsch vorgegangen?

 

 

 

 

NinaJ
Fortgeschrittener
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Hat niemand eine Idee?

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


die Fehlzeit KUG/S-KUG krank ist dann zu wählen, wenn der Beginn der Fehlzeit vor dem Gewährungszeitraum KUG beginnt. In Ihrem Fall können Sie auf eine Erfassung der Fehlzeit komplett verzichten.


Für den Krankheitszeitraum ab dem 14.12. ist die Stammlohnart 410 zu verwenden. Leistungsträger ist bei Krankheit während des Kug-Gewährungszeitraums und 100 % Kug-Ausfall die Bundesagentur für Arbeit. Die Abrechnung der Stunden erfolgt über den normalen Leistungsantrag. 


Weitere Informationen finden Sie im Hilfedokument 5303311 ab Punkt 3.4.6.2

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.01.2022 11:13:19 von Alexandra_Friedrich
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