Hallo,
ich habe ein blöde Frage:
Wir haben Baulöhne bei denen wir meist nur das MWG oder Gala-Bau, die eine gleichbleibende tarifliche Arbeitszeit haben, abgerechnet.
Dachdecker und Bauhauptgewerbe haben im Sommer und Winter ja tariflich unterschiedliche Arbeitszeitverteilung.
Mein Dachdecker Mandant hat eine individuelle Arbeitszeit von 40 Std das ganze Jahr durch. Dann als individuelle Zeit; nicht als Flex-Arbeitszeit mit gleichen Stunden im Monat.
Ich bin davon ausgegangen, dass für das KUG auch diese individuelle Arbeitszeit als Sollstunden herangezogen werden kann.
Jetzt hat die KUG-Prüferin die Sollstunden auf die tariflichen Stunden von 37,5 Stunden gekürzt.
Das macht in der Summe nicht viel aus.
Ich möchte es aber richtig machen und kann nichts eindeutiges finden aus dem hervorgeht, dass bei S-KUG nur die tariflichen Stunden herangezogen werden können. Alle Beispiele bei Datev gehen immer von den tariflichen Stunden aus.
Ist das korrekt so? Wo steht das? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank!
Soweit die Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, ist das ausnahmslos so anzuwenden. Der Arbeitgeber darf durchaus abweichen, soweit er nicht gleichlautende Bestimmungen anderer Behörden dadurch verletzt. Die Agentur kann darauf bestehen.
Vielen Dank für die Info. Ich habe jetzt die KUG-Berechnung mit den tariflichen Stunden mal durchgerechnet. Dabei ergibt sich eine Differenz von 62,40 €.
Nach Rücksprache mit der Prüferin kann die Agentur für Arbeit auch für die übertariflichen Stunden den allg.verb. Zuschlag von 25% für die Mehrarbeitsstunden draufrechnen. In meinem Fall ist ein Tag Urlaub drin, für den nichts berechnet wird. In der Summe sind das dann 8 Stunden.
Diese werden mit 25% auf das Istentgelt draufgerechnet.
Dabei ergibt sich nur eine Differenz von ca. 14 €.
Damit sind in meine Prüfung die Forderungen geringer.
Rechnet jemand auch mit den fiktiven Mehrarbeitszuschlägen das KUG?
Wie kann ich das in Lodas eingeben?
Vielen Dank!
Hallo,
eine Anpassung des Ist-Entgeltes kann mit der Stammlohnart 412 – Korrektur Ist-Entgelt vorgenommen werden.