Hallo,
mit der Juni Abrechnung verringert sich ja die Lohnsteuer von 01-05/2022 und es werden NB Erstellt.
Nun wurden auch die S-KUG Anträge korrigiert.
Ist dies richtig und kann bei der Agentur neu eingereicht werden. Auch wenn die 3 Monatige Frist Abgelaufen ist ?
Konnte ja keiner wissen.
Vielen Dank für eine Antwort.
LG
Moin,
Änderungsanträge können gestellt werden, solange keine abschließenden Bescheide der BA vorliegen.
Viele Grüße
Uwe Lutz