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Resümee zur eAU?

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letzte Antwort am 19.12.2023 11:35:12 von pogo
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sue
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@Silke03046  schrieb:

Hallo Chris,

 

die Dame von der TKK meinte die Verpflichtung für den Arbeitgeber ergibt sich aus § 109 SGB 4.

Die DATEV hatte auch mal gesagt, dass es eine Verpflichtung gibt.

 

Silke03046_0-1682603609043.png

 

Beste Grüße Silke.


Hallo Silke,

 

im DATEV-Wechselseminar L+G Ende 2022 wurde definitiv gesagt, dass es für Arbeitgeber keine Verpflichtung zum Abruf gibt und der Abruf auch keine Voraussetzung für den Erstattungsantrag U1 ist.

 

Wir und unsere Mandanten nehmen am Abruf nicht teil. Die Mandanten lassen sich weiterhin Zettel geben (ohne Diagnose) und teilen uns die Fehlzeiten wie bisher per mail / Fax /Zettel mit.

 

Wir warten auf den Massenabruf durch DATEV wie beim ELSTAM Verfahren.

 

Ein schönes Wochenende.

 

 

deusex
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Ich frage mich, warum um die Verpflichtung zum Abruf derart debattiert wird und oftmals folgernd weiterhin an der Zettelwirtschaft festgehalten werden will.

Wir rufen hier einfach ab …  Dieses „warten auf Godot“ konnte ich noch nie nachvollziehen.

 

Anders ausgedrückt: Done is better than perfect.

 

Justmy2c

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sue
Aufsteiger
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Wem langweilig ist oder wer jemanden hat, der sich das aufs Auge drücken lässt, darf das gerne machen. Ich nehme an einem derartig dämlichen Vorgang ganz sicher nicht teil. Entweder wir wollen digital,dann mit Massenabrufen und Zeitersparnis oder wir sind wie immer zu blöd und lassens bleiben.

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ulli_preuss
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Das Problem ist hier mal wieder die komplett vergeigte Umsetzung einer für sich gesehenen guten Idee

Grundsätzlich bin ich für den medienbruchfreien Austausch. Wenn dieser aber so gestaltet wird wie der Komplex eAU, bringt der ganze Bums überhaupt keinen Mehrwert, sorgt für Mehrarbeit und Frust. Es wurde hier mit zu vielen Köchen mit unterschiedlichen Geschmäckern an einem Brei herumgekocht.

Alleine dieser Thread inkl. Links auf verschiedene Rechtsgrundlagen zeigt doch schon, wo die Crux liegt:

- Wieso dürfen sich Ärzte aussuchen, ob sie an einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren teilnehmen oder nicht? (Wenn die das können, warum kann dann DATEV nicht ebenso agieren und bei offensichtlichem Mumpitz einfach mal sagen: Nö, machen wir nicht und ihr werdet ja sehen, wenn keine Daten aus Millionen monatlichen Abrechnungen vorliegen. Wäre Erpressung ... aha ... was machen dann die Ärzte? Es kann trotzdem gehen: Dies beweist der ganze Hickhack um die TI-Konnektoren der Gematik, welche anfangs für teures Geld ausgetauscht werden sollten, bis dann der CCC kam und nachgewiesen hat, dass ein Softwareupdate einen Großteil "retten" kann.)

- Wieso gibt es keine Sanktionen seitens der KVÄen? Herr Gassen, wo sind Sie denn? Ach so, Ihnen wird ja immer noch übelgenommen, den Ärzten ungefragt die COVID-Impfungen aufgedrückt zu haben, da sind Jubelschreie über ein neues Verfahren eher weniger zu erwarten. (Und da ist ja noch die Konnektoren-Geschichte s.o.)

- Weshalb hat man keine Verknüpfung von Betriebsnummern und den diesen abgerechneten  Versicherungsnummern vorgeschrieben und implementiert? Darüber wäre eine Push-Option seitens der KKen möglich, es würden ohnehin bekannte Daten genutzt. Die Weiterverarbeitung läge dann zwar immer noch beim AG/der lohnabrechenden Stelle, aber diese Rückmeldedaten könnten analog zu den BG-Daten erfolgen. Und komme mir niemand mit Datenschutz ... wie geschrieben handelt es sich um bereits vorliegende Daten. 

- Warum wird seitens der Krankenkassen (und leider auch der DATEV) suggeriert, dass wir hier einem Zwang zur Durchführung unterliegen, wo es sich doch in der Realität um eine fakultative Veranstaltung handelt? Offenkundig darf sich hier jeder 'Verfahrensbeteiligte' (außer natürlich DATEV) irgendetwas aussuchen, wie auf einem Kindergeburtstag. Die Krankenkassen sehen dies als Vorbereitung darauf an, einfacher (=maschinell) die AAG-/KG-Anträge abzuarbeiten. Deshalb greifen sie schon jetzt die AG/Lohnabrechner an, wie @t_r_ bereits schrieb: Keine eAU, keine Erstattung. Leider wird es aber in Zukunft genau darauf hinauslaufen, dass keine Leistungen gewährt werden, wenn keine elektronische Daten vorliegen. Und der Lohnabrechner muss dann diese Daten mit den per Mail/Telefon mitgeteilten Daten vergleichen und evtl. Abweichungen zeitintensiv auf den Grund gehen. Warum üben dann die Krankenkassen keinen Druck aus?
Weil sie es können. Denn von ihnen werden ja Leistungen gefordert und wer etwas will, 'muss erstmal liefern'.

- Warum gibt es keine Möglichkeit, die eAU-Abfrage als Erst- bzw. Folgebescheinigung anzulegen? Gerade in diesen Fällen, wo bis Freitag krankgeschrieben wird und der AN am Montag verlängert, geraten wir wieder in die seit Jahrzehnten bekannte Falle: Manche KKen sehen diese Situation als zusammenhängenden Zeitraum, manche nehmen die Wochenende-Tage aus der Berechnung heraus. Da regelmäßig nach SV-Tagen (30 bei Durchschnittsberechnungen, tatsächliche Kalendertage bei KG, AlG), können 4 Wochenenden mit 8 Tagen in manchen Konstellationen ziemliche Unterschiede ausmachen. 

 

--- +++ ---

Zu diesem Thema gäbe es noch viel zu schreiben, aber es macht mich mittlerweile müde. Wie auch das leidige Thema Betriebsdatenservice. Der Lohnabrechner wird per DATEV-Hinweis permanent darauf hingewiesen, dass Meldungen außerhalb der vorgeschriebenen Fristen sanktioniert wird; man erfüllt also seine Pflichten und erfasst die Änderungen zeitnah in den Stammdaten und trotzdem werden Ankündigungen einer Kug-Prüfung an die alte Firmenadresse geschickt, ruft der Prüfdienst der DRV regelmäßig an, um Daten abzuprüfen usw. usf. Auch wieder ein Beispiel, dass in diesem Land von einer Digitalisierung keine Rede sein kann.


--- +++ --- 

Ich habe für mich beschlossen, bei der bEA-Übermittlung keinen Puls zu bekommen und keine Übermittlung vorzunehmen. Der AG bekommt das Formular aus DATEV Bescheinigungen mit dem Hinweis, entsprechende Angaben wie z. B. wann wurde von wem zu welchem Zeitpunkt gekündigt, wie wurden evtl. Abfindungen berechnet und wie sieht der ganze Bereich Kündigungsfristen aus, zu ergänzen.

Warum? Nun, es liegen teilweise keine Arbeitsverträge vor, teilweise gibt es auch keine, deshalb kenne ich keine Vereinbarungen. Ich habe auch keine Lust, den AG auf eine evtl. arbeitsrechtliche Auseinandersetzung hinzuweisen, wenn eigentlich eine Abfindung zu zahlen wäre (arbeitsrechtliche Beratung durch StB ... jeder weiß, wohin dies führt). Eine AA wollte nur noch elektronisch zur Bearbeitung. Ich habe sie darauf hingewiesene, dass alle für die Berechnung notwendiger Leistungen benötigten Angaben per Arbeitsbescheinigung vorliegen und deshalb eine Leistungsberechnung nicht verweigert werden kann. 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
t_r_
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Wow, da war ne Menge sauber formulierter Frust drin und ich kann es so gut verstehen. 👍

 

 

@ulli_preuss 

 

Deshalb greifen sie schon jetzt die AG/Lohnabrechner an, wie @t_r_ bereits schrieb: Keine eAU, keine Erstattung.

 Ich hatte noch ein längeres Telefonat mit dieser Krankenkasse. Das Schreiben kam bei einigen Unternehmen / Beratern nicht sonderlich gut an und das Schreiben soll nun überarbeitet werden. Ich habe so oft mit der KK nicht zu tun, ich bin mal gespannt. In meinem Fall hätte ich den Fall auch anders lösen können und das kann dann ach böse bei den Krankenkassen nach hinten los gehen. Hätte ich den Fall bis zum Bescheid laufen lassen, wären wir im Widerspruchsverfahren gewesen. Dann hätte sich die Krankenkasse ggf. auf die Rechnung vom Rechtsanwalt beim verlorenen Widerspruchsverfahren freuen können....

 

... nur wir wollen doch hier nicht alle gegenseitig die Messer wetzen, wir wollen doch im Grunde alle das Gleiche, weniger Papier, weniger Arbeit mit solchen Routineaufgaben usw.

 

Manchmal habe ich den Eindruck, solche Gesetze werden absichtlich gemacht, damit wir alle damit beschäftigt und abgelenkt sind, damit wir nicht merken, was sonst noch alles für ein S... gemacht wird.

ulli_preuss
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... nur wir wollen doch hier nicht alle gegenseitig die Messer wetzen, wir wollen doch im Grunde alle das Gleiche, weniger Papier, weniger Arbeit mit solchen Routineaufgaben usw.

 

Da bin ich eigentlich und grundsätzlich immer dabei, jeder will ja irgendwie seinen Job machen.

Allerdings habe ich schon seit längerer Zeit für mich das Gefühl, dass mich genau eben dieser 'Hinnehmen-und-Abnicken'-Arbeitsablauf einerseits immer wütender und andererseits immer müder macht. Und sicherlich sollte man viele Dinge einfach hinter der Bürotür lassen, aber jeder weiss, dass das nicht immer so gut funktioniert.

 

 



Manchmal habe ich den Eindruck, solche Gesetze werden absichtlich gemacht, damit wir alle damit beschäftigt und abgelenkt sind, damit wir nicht merken, was sonst noch alles für ein S... gemacht wird.

 

Eigentlich 😁 aber ...

nein, keine Absicht. Da müsste ja Wissen vorangehen.

Mich erschreckt einfach die erratische Gesetzgebung. Denn wir sind uns doch alle einig, dass spätestens ab 2021 (2020 spare ich als Pardon-Zeitraum mal aus) die Qualität des Gesetzgebers stark nachgelassen bzw. nicht mehr zu finden ist. 

Das Erschreckende daran ist, dass es keine Fachpolitiker (und dann noch welche mit Berufserfahrung) mehr zu geben scheint. Viel zu viele Juristen, die ihren Namen gerne mal im BGBl/BStB lesen wollen, StB mit einem amöbengleichen Rückgrat, kaum noch Handwerker oder andere 'systemrelevante' Berufsgruppen ...

Da wäre z. B. Ricarda Lang, Vorsitzende B90/Die Grünen. Momentan 29 Jahre alt, hat neben eines Abiturs ein nicht abgeschlossenes Jurastudium vorzuweisen. Ich möchte ihr nicht absprechen, während ihres siebenjährigen Studiums einiges zu ihrem Lebensunterhalt in Form von Studentenjobs beigetragen zu haben (lt. ihrer Vita kommt sie ja nicht aus begüterten Verhältnissen). Allerdings sehe ich keine Erfahrungen im realen Erwerbsleben. Wie soll denn damit bitte bürgernahe Politik entstehen können?
(Disclaimer: Ich war und bin mit Abstrichen immer noch Wähler der Grünen, ich habe Frau Lang als Beispiel wegen der offenkundigen Diskrepanz zwischen Arbeit-leben-Erfahrung und Regierungsverantwortung gewählt. Die seit ihrer Wahl im Internet stattfindenden Body-Shaming-Attacken finde ich verachtenswert.)

 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
K_Wolf
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Datenschutz hin, Datenschutz her.

Man ist heutzutage gläserner als je zuvor.

Viele geben alles über sich in sozialen Medien bzw. sozialen Plattformen preis.

Vieles was man eigentlich über jemanden nicht wissen will oder muss - egal man bekommt es wie schales Bier den Rachen runtergeschüttet...

Wenn es dann aber an essentielle Daten geht, da wird dann laut gemault.

 

Wir handhaben es bei uns in der Kanzlei so:

Wir rufen ab, was wir mitgeteilt bekommen, ob eine korrekte Rückmeldung oder nicht korrekte Rückmeldung spielt keine Rolle. Diese wird in der digitalen Personalakte abgelegt für später, falls sich die Gesetzgebung doch ändert und der Mandant, ob aus Willkür oder **bleep**ie so mancher, ausgehoben.

 

Für uns hält sich dieser Mehraufwand im Rahmen.

 

Aber eins steht fest: Es könnte so viel einfacher sein...

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NinaJ
Aufsteiger
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Also mal davon abgesehen , dass das alles überorganisiert ist... der ganze Datenaustausch könnte einfach SCHNELLER gehen.

 

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Thomas_Kahl
Meister
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Das würde ja voraussetzen, dass die Abfragen maschinell bearbeitet werden. Was sie ja nicht tun. Dort hocken Mitarbeiter der jeweiligen KK und arbeiten die Anfragen manuell ab. Ansonsten könnten Abfragen ja innerhalb von Minuten bearbeitet und zurückgemeldet werden. Weder sind die (Einzel-)Datenmengen so groß, dass der Transport ewig dauern kann, noch kann ein maschineller Abgleich länger als ein paar Sekunden dauern.

MfG
T.Kahl
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K_Wolf
Einsteiger
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... so langsam wundert mich ja gar nichts mehr...

 

Im digitalen Zeitalter manuell solche Anfragen abarbeiten und das in einem Land wie Deutschland... ach ich vergaß, ist ja alles Neuland...

 

Aber das deckt sich quasi mit den Erfahrungen welche ich mit den Krankenkassen gesammelt habe letztes Jahr:

 

Unabhängig mit zwei Krankenkasse telefoniert:

Einmal geschäftlicher Natur für einen Mandanten was geklärt und am Rande mal gefragt wie das denn zukünftig mit der eAU wird... darauf hin ein zögern am Telefon: "eAU? Was soll das denn sein"... dann kurzes Schweigen bei mir... "elektonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?" erneutes inne halten auf der andren Seite "Öhm, nie von gehört!"

Das Telefonat fand am 14.12.2022 statt - knapp zwei Wochen vor "scharf schalten"...

 

Das private Gespräch mit der eigenen Krankenkasse verlief nicht wirklich anders... 😐

 

Es könnte so einfach und schnell sein - aber nein...

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t_r_
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@K_Wolf  schrieb:

 

Es könnte so einfach und schnell sein - aber nein...


Wann haben Sie zum letzten Mal im öffentlichen Bereich in D etwas einfach und schnell gesehen? 🤣

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K_Wolf
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Ich muss zugeben das ist nach längerem Überlegen in der Tat schon eine Weile her... 😟

Vielleicht hält man innerlich noch an (sehr) alten Vorstellungen fest... 😦

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Der_Suchende
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Mein Resümee:

 

Idee dahinter - gut

Umsetzung (durch den Gesetzgeber) - purer Schwachsinn.

vw
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Hallo zusammen,

dazu passt vielleicht auch folgender Artikel:

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/die-eau-ab-2023-in-papierform_78_589628.html

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
Daniela1
Beginner
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Hallo, 

 

wir rufen ab.. 

 

Allerdings bekomme ich auch ganz oft die RÜ dass der MA seine AU nicht an die Krankenkasse übergeben hat (oder wahlweise der Arzt nicht übermittelt hat).

 

Ich habe eine Krankmeldung (ohne Diagnose) bekomme aber die Umlage nicht..

 

Jetzt darf ich mich auch noch darum kümmern, dass die MA Ihre KK informieren..

 

Das Thema ist miserabel umgesetzt.

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cro
Experte
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Haben Sie in LuG schon das Update 12.34 installiert. Hört sich doch wie ein guter Fortschritt durch DATEV an:

Neue Version: Lohn und Gehalt 12.34 steht bereit - DATEV-Community - 357807

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Die Rückmeldedaten der Krankenkasse werden auch immer abstruser

 

Uwe_Lutz_0-1702978241786.png

 

Wieso kann/darf die Krankenkasse denn sowas melden? 🙄😲😣

einmalnoch
Experte
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Die Rückmeldedaten der Krankenkasse werden auch immer abstruser

 

Uwe_Lutz_0-1702978241786.png

 

Wieso kann/darf die Krankenkasse denn sowas melden? 🙄😲😣


Scheint der neue Trend zur Verunsicherung zu sein. Ist bei uns auch schon aufgetreten, die Ärzte weigern sich teilweise sogar dem Patienten die entsprechende Bescheinigung auszustellen.

 

PS: In unserem Fall hatte der AN sich beim AG krankgemeldet, die Folgebescheinigung war als korrekt, es fehlt "nur" die Erstbescheinigung. Die KK findet die natürlich nicht.

Erinnert mich irgendwie an die Anfangszeit der elektronischen DEÜV Meldungen, wie oft kamen da die Nachfragen der Krankenkassen nach dem Jahreswechsel auf den Tisch obwohl das DATEV Protokoll die Übermittlung bestätigte.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
rschoepe
Fachmann
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Wieso kann/darf die Krankenkasse denn sowas melden? 🙄😲😣


Software-Problem, kann man nichts machen. 🤡

pogo
Meister
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Die KK leiten doch nur die Meldungen des Arztes weiter.

Man sollte sich vielleicht Fragen, warum die Software des Arztes sowas zulässt (oder zulassen muss?).

 

Mein Kuriosum des Tages ist

pogo_0-1702981923744.png

Hab ich auch noch nicht gesehen, dass eine AU für 2+ Wochen in der Zukunft ausgestellt worden ist.

Selbst wenn klar ist, dass nach einer geplanten OP dieser Zeitraum anfällt.

49
letzte Antwort am 19.12.2023 11:35:12 von pogo
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