Hallo Leute, ich habe einen Knoten im Kopf und hoffe ihr könnt ihn lösen. 🤔
Also ich habe einen Mitarbeiter, der bisher geringfügig beschäftigt war und soll jetzt sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Regelaltersgrenze ist erreicht, er ist privat Krankenversicherung. Er erhält eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung inklusive einem Witzbetrag von Zuschuss zur PKV. Den Hauptteil seiner Altersbezüge bekommt er von einem Versorgungswerk ohne Zuschuss.
Ich finde im Internet unterschiedliche Angabe dazu, ob der Arbeitgeber jetzt Zuschüsse zur KV und PV zahlen muss oder nicht.
Wann muss man Zuschüsse zur KV/PV zahlen und wann nicht?
Hallo @Toffi-Fee,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Vielleicht hat auch ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Ein SV-Pflichtig Angestellter Rentner hat Anrecht auf einen Zuschuss zur privaten KV und PV .
wenn der Mitarbeiter nicht in der PKV wäre würde der Arbeitgeber doch auch AG-Anteile zahlen.
Entgelt ist egal ob über JAE. Er kommt in dem Alter nicht zurück in die GKV