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Register Regelmäßige Arbeitszeit

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letzte Antwort am 20.08.2021 13:04:25 von Verena_Heinlein
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andi1989
Aufsteiger
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446 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

was wird denn in dem Register Regelmäßige Arbeitszeit unter den Personaldaten im oberen Bereich eingetragen bzw. wann wird dort etwas eingetragen? (rot markiert) 

andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
372 Mal angesehen

Hat noch keiner diese Felder ausgefüllt? 

 

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
325 Mal angesehen

Vermutlich arbeiten Sie mit Lodas?

Als LuG Anwender kann ich nur vermuten, dass der Eintrag davon abhängig ist, was arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Gibt es in Lodas nicht auch eine Feldhilfe?

 

Wir bekommen Verträge zuweilen mit wöchentlicher Arbeitszeitvereinbarung, aber auch solche mit monatlicher Arbeitszeitvereinbarung. Ich könnte mir vorstellen, dass dafür der Eintrag unterschieden werden kann.

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greese
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
295 Mal angesehen

Hallo,

 

wir arbeiten auch mit Lodas und  haben diese Felder bisher nicht gefüllt. Haben auch keine Nachteile erfahren, weil die Felder leer geblieben sind.

Wir arbeiten sowohl mit Tarifen als auch über "freie" Gehälter.

 

 

Grüße

Greese

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BJul1
Beginner
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Nachricht 5 von 6
219 Mal angesehen

Ich trage dort immer die wöchentliche Arbeitszeit ein.  Wenn alle Mitarbeiter die gleiche Arbeitszeit haben reicht es, bei Mandantendaten die regelmäßige Arbeitszeit zu hinterlegen.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
165 Mal angesehen

Hallo Community,


vielen Dank für Ihre Beiträge. Ich möchte noch ergänzen, welche Auswirkung diese Felder haben:


Die Eingaben für die monatlichen Arbeitstage kann vorgenommen werden, wenn durchschnittlich mit einer bestimmten Anzahl an Tagen gerechnet werden soll. Ist diese Angabe nicht vorhanden, werden die Arbeitstage automatisch anhand der erfassten regelmäßigen Arbeitszeit ermittelt.


Die Eingabe der monatlichen Arbeitsstunden kann vorgenommen werden, wenn beispielweise der Grundlohn pro Stunden für die SFN-Berechnung mit diesem Wert berechnet werden soll. Ist bei der monatlichen Arbeitszeit keine Angabe vorhanden, wird der Grundlohn pro Stunde mit der hinterlegten wöchentlichen Arbeitszeit berechnet (wöchentl. AZ x 4,35).

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.08.2021 13:04:25 von Verena_Heinlein
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