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Rechnung Lohnbuchhaltung - Welche Posten rechnet Ihr ab?

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letzte Antwort am 10.03.2016 15:39:59 von deusex
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b_g_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 15
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Hallo,

die Frage ist zwar etwas Offtopic, aber hier tummeln sich ja die Lohnspezialisten.

Meine Frage steht ja schon im Titel, aber noch etwas präziser.

Natürlich stellt man die Einrichtung, Führung, Neueintritte etc. in Rechnung.

Stellt Ihr aber z.B. auch  Anträge auf AAG oder EEL o.ä. in Rechnung?

Danke

Gruß

Ben Gers

theo
Meister
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Nachricht 2 von 15
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Nein.

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andreashofmeister
Allwissender
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Vielleicht stellen Sie die Frage mal in einem "geschützen" Forum bzw. lassen die Frage von einem Moderator in ein solches "verschieben"?

Ich würde auf diese Frage hier nicht offen antworten. Geht m.E. zu weit....

sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 15
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Ich denke auch, dass ein geschütztes Forum besser wäre - wenn dieses also gebildet wird, bitte Bescheid sagen. Ich bin dabei

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andreashofmeister
Allwissender
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Gibt es doch schon: Kollegen helfen Kollegen.

deusex
Experte
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Die Vergütungsbestandteile "Lohn" sind in der StbVV klar formuliert. Ich empfehle zunächst das Studium dieser Rechtsnorm und anschließend würde ich mich im Internet ein wenig kundig machen. Viele Kollegen bieten Ihre Leistungen, konkret im Lohn quantifiziert an, womit Sie ein Gefühl für die Gebührenfindung bekommen. Die Zeitgebühr nach §13 StbVV wäre hierfür wohl zutreffend, aber...

Wir rechnen bspw. AAG und EEL nicht gesondert ab, da ich persönlich dies innerhalb der Vergütung für die Erstellung einer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung (Lohnkontenführung) sehe; die StbVV spricht hier auch nicht nur von der "Lohnabrechnung" sondern auch von der "Führung der Lohnkonten". Ob die Anträge AAG und EEL nun unter §34 (5) StbVV fallen, würde ich verneinen.

Früher, im manuellen Antragsverfahren, waren diese Anträge schon eine aufwändige Größe und wir hatten diese ebenso mit einem "Obolus", als "Schadensbegrenzung" abgerechnet; heute besteht hier m.E. kein Bedarf mehr.

Ich empfinde eine gesonderte Abrechnung einfachster Vorgänge dieser Art schon fast als "unseriös" und der mündige Mandant weiß zwischenzeitlich, dass eine Datumsangabe und eine Scroll-Down-Auswahl den ganzen Antrag beinhaltet.

Es gibt noch andere Aufgabenfelder, um sich sein Honorar "anständig" zu verdienen. Auch hier gilt es wie so oft ein "gutes Händchen" in der Vergütungsfindung zu beweisen.

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theo
Meister
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fibu+lohn is flat, so wie die handy-rg oder das prime abo. über alles andere kann man reden....

in dubio pro theo
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f_mohr
Einsteiger
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Nachricht 8 von 15
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Es ist durchaus nicht 'unseriös' wenn Steuerberater die von Ihnen erbrachten Leistungen abrechnen. Ich halte eher eine ... auch durch Berufskollegen verursachte ... Erwartungshaltung einiger Mandanten, dass kostenlose Leistungen vom StB erbracht werden, für unseriös. Da könnte ich genauso beim Bäcker verlangen, dass mir kostenlos Brötchen mitgegeben werden.

Die Gebühren nach StBVV betreffen die Lohnabrechnung und die Führung der Lohnkonten. Alle weiteren Tätigkeiten, die z.B. Anträge oder Bescheinigungen sind von der StBVV nicht erfasst. Solche Tätigkeiten sind nach BGB mit der üblichen Vergütung abrechenbar und als übliche Vergütung kann im Zweifel die analoge Anwendung § 34 Abs. 5 StBVV mit § 13 StBVV gelten.

Eine Lohn-Flat halte ich für nicht praxisgerecht. Selbst wenn im Jahresdurchschnitt nur 1 AN pro Monat abgerechnet wurde, können das bis zu 12 verschiedene Personen sein. Da kommt man mit der Erfassung von Ein- und Austritten einfach nicht mehr auf einen positiven Deckungsbeitrag.

Wir erfassen Lohntätigkeiten detailliert und rechnen diese auch genau so ab. Mit sämtlichen Mandanten wurde eine entsprechende Vergütungsvereinbarung geschlossen. Damit sind die Preise bekannt. Es gab aber auch noch nie Diskussionen über die Honorare. Hier ist es wichtig von vorn herein dem Mandanten klar zu machen, wo der Nutzen der Erstellung der Lohnabrechnung durch den StB - im Gegensatz zu irgendwelchen Rechenzentren für Lohn - liegt.

Unsere Gebühr pro Monat und AN und Abrechnung liegt bei 15-25 Euro, Nebentätigkeiten werden grds. mit Mittelgebühr berechnet. Für AAG und EEL gibt es eine feste Fallpauschale pro Antrag. Und natürlich gilt § 16 für jede nach StBVV abzurechnende Position.

Damit ist auch der Lohn mit einem ordentlichen Deckungsbeitrag durchführbar.

deusex
Experte
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Nachricht 9 von 15
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Wir rechnen Zusatzarbeiten ebenso ab. Von einer "Lohn-Flat" hat niemand gesprochen; insofern deckt sich meine Auffassung auch nicht mit der Aussage von Herrn Behrens.

Explizit ging ich auf AAG und EEL, nicht mehr, sollte ich dies falsch ausgedrückt haben.

Für diese Tätigkeiten empfinde ich es unzutreffend eine gesonderte Vergütung zu berechnen; unser Deckungsbeitrag passt übrigens ohne jede Sekunde (und ich rede da von Sekunden) in die Rechnung aufzunehmen; dies ist für mich vorsichtig ausgedrückt "unseriös". Ähnlich aufwändig wie die Erfassung des monatlichen Urlaubes aus vorgegebenen Zahlen. Was soll die Lohnkontenführung dann noch erfassen? Das "Daten senden". Diese inkludierte Tätigkeiten werden selbstredend kommuniziert, was gute "soft facts" schafft, betrachten wir die Resonanzen hierzu.

Unseriös empfinde ich ebenso §16 in den meisten Fällen, die ich aus übernommenen Mandaten ersehen konnte, welche durchweg "pauschaliert" sind und nichts anderes als versteckte Vergütungserhöhungen darstellen; von Post- und Telekommunikationsentgelten ganz zu schweigen (gibt es bei uns bspw. niemals). Die Intransparenz führt zu Vertrauensverlusten im Mandat.

Generell gilt m.E.: Man muss nicht alles tun, nur weil es erlaubt ist.

Wir fahren sehr gut mit unserer Kanzleiphilosophie und der Deckungsbeitrag gerade im Lohn ist hervorragend; ich möchte diese Aufträge nicht missen (so lange es nicht Baulohn ist).

Starten Sie eine Mandatsumfrage und nehmen die Vergütungssystematik mit auf und Sie werden u.U. erfahren, warum eine transparente, übersichtliche Vergütungsabrechnung Vertrauensvorteile bringt. Wir haben dies vor einigen Jahren durchgeführt und die Wege diesbezüglich neu "justiert".

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f_mohr
Einsteiger
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Jemanden, der sich an die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsweise hält, vorzuwerfen, er handelt unseriös, sollte beim Nachdenken darüber schon den einen oder anderen Stolperer im Gedankengang verursachen ... § 16 ist nicht nur 'erlaubt', es ist Vorschrift!

Gerade eine Honorarphilosophie, welche die Erbringung von kostenlosen Leistungen beinhaltet, halte ich für problematisch. Durch die Mandanten wird dann nämlich versucht, immer mehr in den Bereich der kostenlosen Tätigkeiten zu packen. Das ist aber genauso, als wenn mir jemand in die Kasse greifen will. Abgesehen davon kann die Erbringung von Leistungen ohne Entgelt berufswidrig und wettbewerbswidrig sein.

Wir haben nur die Arbeitszeit unserer Mitarbeiter und die eigene zur Verfügung. Das ist letztens unsere Ressource. Da fallen einzelne Sekunden bei einem einzelnen Fall nicht ins Gewicht, über die Menge sind dann doch Effekte zu beobachten. Es gibt eh schon genug nicht abrechenbare Zeiten.

Solche all-inklusiv-Modelle führen unweigerlich dazu, dass es Mandanten gibt, welche dann die Grenzen austesten, wie weit sie mit ihren Ansprüchen an kostenlose Leistungen gehen können. Das ist erstens ungerecht gegenüber den anderen Mandanten und zweitens habe ich weder Zeit noch Muße, hierüber mit den Mandanten zu diskutieren. Unsere Honorare sind bekannt bei den Mandanten, wie der Spritpreis an der Tankstelleneinfahrt. Wem daran etwas nicht gefällt, der kann woanders Tanken.

Im Übrigen gibt es Untersuchungen vom DStV, woraus hervorgeht, dass transparente Abrechnungen für Mandanten wichtiger sind als 'günstige' Honorare. Viel wichtiger sind Aktive Beratung und persönlicher Kontakt und andere Dinge. Mandanten wechseln in den seltensten Fällen wegen der Höhe des Honorars, das hat meist andere Gründe, selbst wenn dann die abgegebenen Begründung so lautet ...

deusex
Experte
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Sie haben mich offensichtlich in allen Teilen meines letzten Beitrages nicht verstanden; ich Sie wohl.

Keine Flatrate ! Kein All-inklusive ! §16 Pflicht - Quatsch  ! Transparenz JA: GUT - Transparenz NEIN: NICHT GUT ggf. Wechsel -  wer redet hier von Höhe Honorar usw ... Bitte Beitrag ggf. nochmals lesen.

Thema Bäcker Brötchen: AAG und EEL - -Diese sind die Tüten zu den Brötchen !

Wer mir die Papiertüten berechnet, hat mich gesehen... Bei mir gibt's die Tüten "drein", ist kalkuliert.

... 5 Sekunden können auch eine angefangenen halbe Stunde sein... ja nö, is klar.

Wir drehen uns im Kreis. Lassen wir es dabei bewenden, ich drücke mich wohl für Sie missverständlich aus.

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b_g_
Einsteiger
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Nachricht 12 von 15
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@alle Vielen Dank für die Antworten.

Dachte nicht, dass das so ein "Streitthema" ist.

@Deus Ex

Die StbVV und die entsprechenden Paragraphen sind mir durchaus bekannt. Dass die Vergütungsbestandteile Lohn dort klar aufgeführt sind, sehe ich jedoch nicht so.

Wobei es hier sicherlich darauf ankommt, wie weit man die Begriffe "Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung" fasst.

Auch im Internet hatte ich mich bereits umgeschaut, aber auch da sind die Unterschiede, was abgerechnet wird, doch sehr deutlich.

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f_mohr
Einsteiger
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Nachricht 13 von 15
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Sorry ... sind wir Steuerberater oder Frisöre? (das soll natürlich nicht gegen Frisöre gemeint sein)

Natürlich sind wir ein freier Beruf und jeder kann im gesetzlichen Rahmen tun und lassen was er will ...

Allerdings braucht man natürlich die ganze Diskussion nicht führen, wenn einem StBVV usw. mehr oder weniger egal sind ... natürlich sind auch 5 Sekunden eine angefangene halbe Stunde ... wo ist da ein Problem? Dafür, dass es nur 5 Sekunden dauert AAG und EEL zu erfassen, bezahle ich aber auch genügend an meinen Softwareanbieter, hab allgemeine Kosten und so weiter ...

Die Frage war, ob und wie solche Leistungen abgerechnet werden ... ich habe die berufsrechtlich saubere Lösung beschrieben. Mir ist klar, dass es auch anders gemacht wird, von mir aus. Wenn ich mich an das Gebührenrecht halte, sollte man tolerant genug sein, das zu akzeptieren.

Im Übrigen ist § 16 nicht Quatsch sondern richtig abgerechnet im Laufe der Berufstätigkeit eines StB ein Einfamilienhaus an Honoraren wert...

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 14 von 15
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Vielleicht sollte man das Thema doch im entsprechenden "Unterforum Kollegen helfen Kollegen" führen.

Hat zwar nichts mit "Hilfe" zu tun...

Nur als Vorschlag...

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deusex
Experte
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Nachricht 15 von 15
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Danke, Herr Hofmeister, das Thema ist (für mich) geschlossen.

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letzte Antwort am 10.03.2016 15:39:59 von deusex
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