Hallo,
ich sollte für einen Mandanten die RV Befreiung raus nehmen und die RV Beiträge rückwirkend vom Minijobber abführen. Die Angestellte möchte dies auch so.
Jetzt kam eine neue SV Meldebescheinigung mit dem Text: Daten wurden als Bestandsabweichung von der Krankenkasse zurückgemeldet.
Auf der Bescheinigung ist bei der Beitragsgruppe RV die 5 und nicht die 1 hinterlegt.
Ich hatte den Fall bisher noch nicht und finde auch nichts passendes wie ich da jetzt vorgehen muss.
Danke schon mal für die Hilfe.
Gruß Nicole
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
eine einmal in einer Beschäftigung ausgeübte Befreiung von der Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte lässt sich für die Dauer der Beschäftigung nicht mehr widerrufen.
Auszug aus dem Befreiungsantrag:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Dank für die schnelle Antwort Uwe.
Also bleibt die RV so lange bestehen bis die Dame ausscheidet und die rückwirkende Änderung muss geändert werden.
Was passiert wenn die Damen aus dem Unternehmen ausscheidet keinen weiteren Minijob hat und wieder eintreten würde? Wäre dann das mit der RV Zahlung im Minijob möglich? Gibt es da bestimmte "Wartezeiten"?
Gruß Nicole
Ja, es gilt eine 2-monatige Wartezeit.
Ich habe noch etwas tiefer gegraben und es hat sich herausgestellt, dass die MA in der Regelalterszeit und generell befreit ist. Wenn die AN den auf die Rentenfreiheit verzichten möchte, muss sie dies beantragen.
Danke für die Antworten und ich hab auf jeden Fall was dazu gelernt.
Gruß Nicole
Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Problem, und finde keine Lösung dazu.
Das Unternehmen hatte in 02-2022 gestartet, 1. Lohnabrechnung ist aber erst im April erfolgt, weil es Probleme mit der Vergabe der Steuernummer gab. Die angemeldeten Mini-Jobber wurden alle mit Befreiung RV angelegt. Anträge liegen vor, mit Wirkung 02-2022. Die Knappschaft akzeptiert das aber nicht, da wir das zu spät gemeldet haben. Nun verlangt die Knappschaft, dass wir für die ersten beiden Monate die Meldungen ohne RV-Freiheit korrigieren. Einige MA sind auch schon gar nicht mehr da.
Gibt es eine Lösung für mein Problem?
Danke für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Hallo,
programmtechnisch können Sie z. B. den Beitragsgruppenschlüssel 6500/6100 zum jeweiligen Gültig ab Stand rückwirkend ändern. Mit der Lohnabrechnung werden die DEÜV-Meldungen und mit dem Monatsabschluss wird der Beitragsnachweis an die Bundesknappschaft korrigiert.
Weitere Informationen zur Nachberechnung oder Änderung für einen ausgetretenen Mitarbeiter finden Sie hier.
Hat noch jemand für die Kommunikation mit der Knappschaft einen Praxis-Tipp, damit die Korrektur über die Lohnabrechnung möglicherweise vermieden werden kann?
Hallo Frau Schönweis,
danke für Ihre Nachricht. Bei mir klappt es nicht dass ich rückwirkend etwas ändere.
Wie kann ich denn, ohne dass ich nun alle Monate wieder aufmache (ist das überhaupt möglich ?), für die Monate 02-03 ohne RV-Freiheit abrechnen?
Wenn Sie da einen Rat hätten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Grüße
Daniel
Wenn Sie wirklich mit LuG arbeiten, den Beitragsgruppenschlüssel mit entsprechender Güligkeit in der jeweiligen Zeile hinterlegen.