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Rückwirkende Stornierung von KUG

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letzte Antwort am 06.07.2021 11:36:58 von t_r_
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Patri_ck
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich stehe vor folgendem Problem.

 

Eine Mitarbeiterin (Stundenlohnempfängerin) hat gegen das Kurzarbeitergeld, welches seit 01/2021 gezahlt wurde geklagt und gewonnen.

Nun soll für die Stunden in denen KUG gezahlt wurde, der normale Stundenlohn berechnet werden.

 

Ist die Lösung des Problems diese, dass ich alle KUG Stunden die im Datev Kalender eingetragen sind, in "normale" Stunden änder und dann eine Nachberechnung zu 01/2021 durchführe?

Wird dann auch automatisch eine Meldung zur Bundesagentur für Arbeit gesendet?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Freundliche Grüße

Patrick

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

ja.

 

Sie sollten für Januar 2021 einen neuen geänderten Antrag Kurzarbeitergeld erhalten. Diesen müssen Sie dann an die Agentur für Arbeit schicken.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Patri_ck
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort Herr Reich.

 

Da ich diese Nachberechnungen auch für die Monate 02,03,04 & 05 durchführen muss, wird für diese Monate dann dementsprechend ebenfalls ein neuer KUG Antrag erstellt, welcher zur Agentur für Arbeit geschickt werden muss?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Freundliche Grüße

Patrick

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
229 Mal angesehen

Ja, genau.

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letzte Antwort am 06.07.2021 11:36:58 von t_r_
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