Guten Tag an alle,
ein Mandant teilt mit, dass ein Mitarbeiter vergessen hat die Konfession mitzuteilen.
Ab 01.2025 ist das kein Probelm, da wird alles vom System nachberechnet.
Was mache ich mit den Monaten 11-12.2024. Hat jemand hiermit Erfahrung und kann mir weiter helfen.
Vielen lieben Dank.
Die Kategorie Lohn und Gehalt wurde hinzugefügt.
Bearbeitung durch @Sabrina_Simmerlein
Die Konfession wird doch auch via ELStAM abgefragt und rückgemeldet. An die Daten wird sich gehalten.
Ja, ist aber hier nicht passiert leider
Hallo, wenn keine Rückmeldung gekommen ist, würde ich zuerst prüfen ob der Mitarbeiter korrekt im ELSTAM angemeldet wurde, notfalls die Anmeldung wiederholen, dann müsste es auf jeden Fall zurückgemeldet werden.
Hallo,
ich würde mit dem Finanzamt telefonieren und die ElStam-Daten für den Zeitraum von 2024 abklären. Wenn es wirklich so ist, dass die Konfession hätte gerechnet werden müssen, könnte man ja mal eine Ausnahme machen und die Nachberechnung hierfür rückwirkend manuell anstossen.
Ansonsten sehe ich aber auch kein Problem darin, dass der Arbeitnehmer die Korrektur über seinen Lohnsteuerjahresausgleich vornimmt.
Der Mitarbeiter muss das nicht mitgeteilt. Die elektronisch Rückmeldung ist maßgebend . Nicht was der Mitarbeiter sagt.
Als erstes prüfen der Mitarbeiter bei Elstam angemeldet wurde.
Dann gibt es ein Rückmeldung die elektronisch eingespielt wurde. Ist die Rückmeldung da aber ohne Kirche muss der Mitarbeiter das mit seinem Finanzamt klären .
Manuell würde ich nichts ändern .
Wurde nicht angemeldet ist das Mist . Würde dann als erstes einen Anruf anstoßen und gucken was gemeldet wird
Was ist nicht passiert? 
wurden nicht abgerufen?
Vielen Dank für die Nachfrage. Der Mitarbeiter wird sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und sich bei uns melden.
