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Rückwirkend Rechtsformwechsel GmbH zur GmbH & Co.KG. Wie erfolgt die Lohnabrechnung?

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letzte Antwort am 23.09.2022 07:18:17 von renek
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Atilla
Beginner
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Hi liebe Community,

 

ich bin neu hier und auch neu in der Branche. Ich habe da gleich mal eine Frage.

 

Wir haben in unserer Kanzlei folgenden Fall:

 

Eine GmbH hat sich entschieden Ihre Rechtsform rückwirkend zu einer GmbH & Co.KG. zu ändern. In dieser GmbH waren 2 GF und haben Gehalt bekommen. Da die GmbH rückwirkend einen Rechtsform wechsel gemacht hat dürften die beiden GF keinen Gehalt bekommen. Das musst doch angepasst werden? Die Lohnabrechnungen müssten doch rückwirkend geändert werden. Ich weiss nicht genau wie ich da voran gehen soll.

 

Ich bedanke mich schonmal für eure Zeit und Antworten.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

 

Lg

 

Atilla

renek
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
169 Mal angesehen

Ich weiß jetzt nicht wie viele Monate Sie "falsch" abgerechnet haben, aber wenn Sie den Austritt auf den gleichen Monat legen und auch das (fixe) Gehalt von Anfang an auf 0 setzen, dann wird nachberechnet. Das zurückzuzahlende Gehalt würde ich an Ihrer Stelle dann gleich in der Fibu als Privatentnahme buchen lassen.

 

Sollte das Arbeitsverhältnis SV-pflichtig gewesen sein, dann sollte auch bei der KV angerufen und der Fall mitgeteilt werden. Beugt Nachfragen vor.

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letzte Antwort am 23.09.2022 07:18:17 von renek
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