Hallo zusammen,
per Datenaustausch erhielt ich für einen Mitarbeiter die neuen Beiträge PKV für 2026.
Dass keine Nachkommastellen gemeldet werden, ist ja erst einmal OK. Rückragen des Mitarbeiters sind jetzt schon garantiert 🙂
Leider wurden nur die Daten des Mitarbeiters und nicht die der mitversicherten Kinder übermittelt.
In der papierhaften Bescheinigung sind selbstverständlich die Kinder enthalten.
Da der Mitarbeiter mit seinen Beiträgen nicht den max. Zuschuss ausschöpft, kann diese Lücke mit den Kinder geschlossen werden.
Ich kann natürlich die rückgemeldeten Daten überschreiben, aber irgendwann werden sind diese zwingend anzuwenden.
Wie gehe ich in solchen Fällen vor?
Und vor allem: prüfe ich jetzt doch manuelle alle rückgemeldeten Daten um zu prüfen, ob diese vollständig sind?
Danke vorab
Hallo,
willkommen im Club, das gleiche Problem habe ich auch. Die Private Krankenversicherung meldet die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern und dort werden diese Daten weiterverarbeitet. Bei Differenzen heißt es extra, man muss sich an dieses Amt wenden, damit die Angelegenheit richtiggestellt werden kann.
Ich versuche bereits seit Tagen, unter dieser einen Telefonnummer (Durchwahlen gibt es wohl angeblich nicht), einen Ansprechpartner an die Leitung zu bekommen.
Darum muss sich der Arbeitnehmer kümmern. Nur er kann das.
Genau wie bei Rückmeldungen der Lohnsteuerkarte.
Bis neue elektronische Rückmeldung da sind ist es so wie gemeldet anzuwenden.
Zur Zeit kann man meines Wissens nach die Datrn der Papierbescheinigung nutzen wenn Abweichungen bestehen .
Moin,
es gibt ein BMF-Schreiben vom 08.12.2025 (Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026), in dem noch mal auf einige Punkte zur Meldung der privaten KV ergänzend zum bisherigen BMF-Schreiben eingegangen wird.
Wenn ich dieses Schreiben richtig verstehe, muss man unterscheiden:
Ob die Versicherungen bzw. das BZSt überhaupt die Möglichkeit haben, für die Kinder (oder den Ehepartner) die Daten mit elektronisch zu melden, kann ich nicht beurteilen. Letztlich muss dies aber jeder selbst beurteilen, wie damit umgegangen werden soll.
Viele Grüße
Uwe Lutz
In dem Rundschreiben des BMF steht unter der Ziffer 71:
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, so werden die Beitragswerte vorrangig der
versicherten Person zugeordnet, sofern ein Abruf der ELStAM durch einen Arbeitgeber der
versicherten Person erfolgt. Ist keine Zuordnung zu einer versicherten Person möglich, so erfolgt
die Zuordnung zum Versicherungsnehmer, sofern im Verfahren ELStAM zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person entweder eine Ehe oder eine
Lebenspartnerschaft oder ein Eltern-Kind-Verhältnis (Familienverbund) besteht.
Für mich heißt das, wenn es (irgend)einen Arbeitgeber gibt, der für die versicherte Person (VN, Ehepartner oder Kind) die Elstam abruft, dann bekommt immer dieser Arbeitgeber die Daten für den Arbeitgeberzuschuss als Elstam.
Wie ist das denn dann aber, wenn bspw. ein Kind eines Privatversicherten studiert und einen Werkstudentenjob hat? Dann gibt es ja einen Arbeitgeber, der die Elstam des Kindes abruft, den PKV-Beitrag zahlen aber oft noch die Eltern und da der Werkstudentenjob idR komplett krankenversicherungsfrei ist, sollten auch die Eltern / VN für dieses Kind dann den Arbeitgeberzuschuss bekommen (sofern da noch was übrig ist bis zum Höchstbeitrag). Wie läuft'n das dann?...
Weiß ich ehrlich gesagt nicht
Aber ist das nicht auch mit der Papierbescheinigungen so gewesen?
Wenn da Kinder mit bescheinigt wurden haben sie dann zB geprüft ob das Kind evtl. studiert und über den Werkstudentenjob versichert ist?
Wir haben die bescheinigten Werte erfasst und da keine zusätzlichen Prüfungen vorgenommen. Genauso handhaben wir es jetzt.
Zumal bisher keine großen Abweichungen eingespielt wurden.
Wie sollen wir das auch prüfen?
Beispiel:
Es werden ja bei pflichtigen Zusatzversicherungen eingespielt (die nicht berücksichtigt werden.
Was ist wenn der PKVer zu seiner PKV noch eine Zusatzversicherung hat? Sind dann evtl. beide Beträge in der Einspielung?
Auch eine spannende Frage ….
Wir lassen uns keine Papiernachweise mehr zwingend vorlegen- sollen nicht mehr verwendet werden. Bei den die geschickt wurden sind nur kleinere Abweichungen.
@Lohntante_123 schrieb:haben sie dann zB geprüft ob das Kind evtl. studiert und über den Werkstudentenjob versichert ist?
Werkstudenten sind doch nur in der RV, für die Krankenversicherung müssen sie selbst sorgen. Da ist also nichts zu prüfen (bzw. sähe ich die Pflicht dann bei der PKV zu prüfen, ob das Kind noch familienversichert werden kann oder sich selbst versichern muss).
Hallo,
das Kind ist gerade mal 2 Jahre alt. Also quasi noch ganz NEU 😅
Ich hatte gehofft, dass zumindest dieses Verfahren eine echte Erleichterung bringt.
Statt dessen prüft man sich 'nen Wolf ob die Daten wohl stimmen.
Meine Antwort bezog sich auf die Ausführung von Lukas458
Wir prüfen da nichts.
Hallo,
folgende Anmerkung zu :
per Datenaustausch erhielt ich für einen Mitarbeiter die neuen Beiträge PKV für 2026.
Dass keine Nachkommastellen gemeldet werden, ist ja erst einmal OK.
Spätestens, wenn man Firmenzahler abzurechnen hat, kommt man nicht umhin, auch die Nachkommastellen zu hinterlegen, da sonst der Abgleich in Richtung FIBU an die Wand fährt.
Ich lasse daher lediglich beim Basisbeitrag die rückgemeldete Summe unverändert stehen, greife aber beim Gesamtbeitrag - auch bei der PV - ein, um diese Differenzen erst gar nicht aufkommen zu lassen.
M.E. ist das neue Verfahren nicht konsequent bis zum Ende durchgedacht worden, was jetzt zu diesen Praxisproblemen führt. Dafür kann aber das Lohnprogramm nichts, da es "falsche" Zahlen gemeldet bekommt. Da müssen wir Lohnabrechner leider selbst aufpassen und eventuell korrigierend eingreifen.
Ich selbst hatte schon im 4. Quartal 2025 die neuen Beiträge vom Arbeitgeber gescannt zugesandt bekommen, diese gleich in den Lohn-Stammdaten eingetragen und war nach dem automatischen Einspielen der eingegangenen Rückmeldungen dann auf diesen "Systemfehler" gestoßen.
Hier könnte seitens DATEV nur über einen Hilfetext unterstützt werden, in dem der bereits gespeicherte Betrag und der rückgemeldete Betrag aufgeführt wird, damit man aktiv darauf gestoßen wird, dass hier noch etwas zu prüfen ist.
@rvh schrieb:
M.E. ist das neue Verfahren nicht konsequent bis zum Ende durchgedacht worden
Also das Übliche bei diesen tollen neuen elektronischen Verfahren 😠