Hallo,
für einen Arbeitnehmer wurde eine Woche nach Beschäftigungsbeginn Quarantäne angeordnet. Muss hier auch schon der AG Verdienstausfallentschädigung zahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten bereits im Voraus.
mfg
Manfred Günzel
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Klären Sie dies bitte mit der zuständigen Gesundheitsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Zunächst mal würde ich 616 BGB prüfen.