Hallo,
ich habe Antworten zu meinem Problem bisher nicht gefunden:
Eintritt AN zum 01.05.21, seit dem 19.05.21 befindet er sich bis 07.06.21 in Quarantäne.
Wie geht das hier mit der Abrechnung?
Weiß da jemand Bescheid?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Maro,
so als ob er schon länger da wäre. Falls er aber eine AU hat die vor der Quarantäne ist, dann gilt das mit der 4-Wochen Regelung; die Quarantäne ist unabhängig von dem Einstellungsdatum.
Wir haben einen neuen Kollegen welcher bei Eintritt schon in Quarantäne war.
Da haben wir eine Fachanwaltskanzlei angefragt, diese hat uns bestätigt, das das Infektionsschutzgesetz die 4-Wochen Regelung aushebelt.
Hoffe konnte dir helfen.
Er war vor der Q nicht erkrankt.
Also rechne ich ganz normal die Q ab wie sonst auch.
Vielen Dank!
Hallo nochmal.
Ja so wurde es uns erklärt. So haben wir es auch gemacht.