Hallo in die Community, ich habe folgendes Problem:
MA hat zum Monatsanfang begonnen, ist jetzt positiv. Befindet sich also in Quarantäne, kann aber kein Home Office machen. Eine AU liegt nicht vor.
Haben wir Anspruch auf Erstattung nach Infektionsschutzgesetz?
Für eure Hilfe vielen Dank.
Absolut! Eigentlich nur in dieser Konstellation.. wäre Homeoffice möglich - keine Erstattung .. läge eine AUB vor greift die Lohnfortzahlungpflicht AG