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Quarantäne in wartezeit

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letzte Antwort am 17.05.2022 09:14:00 von Flitze0815
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Gary1961
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
123 Mal angesehen

Hallo in die Community, ich habe folgendes Problem:

 

MA hat zum Monatsanfang begonnen, ist jetzt positiv. Befindet sich also in Quarantäne, kann aber kein Home Office machen. Eine AU liegt nicht vor.

Haben wir Anspruch auf Erstattung nach Infektionsschutzgesetz?

Für eure Hilfe vielen Dank.

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
90 Mal angesehen

Absolut! Eigentlich nur in dieser Konstellation.. wäre Homeoffice möglich - keine Erstattung .. läge eine AUB vor greift die Lohnfortzahlungpflicht AG

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 17.05.2022 09:14:00 von Flitze0815
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