Wer zahlt bei Wartefrist?
Mitarbeiterin beginnt am 01.04.2022 bei uns zu arbeiten.
Eine AU-Bescheinigung liegt inzwischen vor vom 11.04.-14.04.2022.
PCR-Test positiv 12.04.2022 --> bedeutet Quarantäne bis 22.04.2022.
-vom 11.04.-14.04. zahlt die Krankenkasse, da sich die MA in der Wartefrist befindet.
-Wie verhält es sich mit der Quarantänezeit vom 15.04.-22.04.2022?
zahlen wir (AG) die Entschädigung trotzdem? oder greift hier auch die Wartefrist? oder zahlt auch hier die Krankenkasse?
einfach wäre es, wenn die MA ungeimpft wäre, denn seit November muß da der AG nicht mehr in Vorkasse gehen, um sich später die Erstattung vom Landratsamt zurückzuholen.
Aber sie ist geimpft?
Weiß hier jemand Rat?
Wurde 616 BGB abbedungen?
Hallo,
im IFSG ist keine Wartezeit genannt, also hat m. E. der Arbeitnehmer ab Beginn der Beschäftigung Anspruch auf Verdienstausfall, wenn die änderen Bedingungen erfüllt sind.
Gruß
AK
hallo, Danke für die Idee.
Diesen Paragraphen haben wir im Arbeitsvertrag bereits ausgeschlossen.
Dankeschön, also demnach ist ein Verdienstausfall entstanden, da ja für den Quarantänezeitraum kein Verdienst erzielt wird und damit sind wir zur Entschädigung verpflichtet. (vorausgesetzt natürlich alle Bedingungen für Entschädigung sind erfüllt)
Alles so kompliziert.