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Qualifizierter Meldedialog

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letzte Antwort am 03.06.2016 15:25:26 von heckerlein
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karsi
Einsteiger
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Hallo Community,

ich bekam aus Lodas im Übernahmeprotokoll erstmals einen qualifizierten Meldedialog.

Es geht um eine Mehrfachbeschäftigung. Der Kollege war seinerzeit bei uns Vollzeit, und ist mittlerweile ausgeschieden. Der Zeitraum ist Anfang 2015.

Besteht Handlungsbedarf?

Wert aus Rückmeldung = Anforderung liegt vor (Rückmeldeverfahren) GKV Monatsmeldung erstellen

Bin etwas ratlos grad.

Grüße

KS

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo KS,

aktuell besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Die Rückmeldung dient zu Ihrer Information.

Kurze Erläuterung hierzu:
Seit 01/2015 darf die GKV-Monatsmeldung nur noch auf Anforderung der Krankenkasse abgegeben werden. Nach Eingang aller Entgeltmeldungen (Jahresmeldung, Austritt etc.) prüft die diese, ob eine BBG-Überschreitung ausgeschlossen werden kann oder nicht. Anschließend kann es dazu kommen, dass die Krankenkasse rückwirkend eine GKV-Monatsmeldung anfordert. Die Meldung der Krankenkasse wird hierbei unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung in das Feld GKV-Monatsmeldung auf Anford. der Krankenkassen (ab 01/2015) eingespielt. - Wie in Ihrem Fall: Ihnen wird der Wert Anforderung liegt vor (Rückmeldeverfahren) zurückgemeldet. Durch diese Anforderung wird nun die Übermittlung der Monatsmeldungen ausgelöst.

Diese Anforderung haben alle betroffenen Arbeitgeber erhalten. Nachdem die angeforderten Monatsmeldungen vollständig bei der Krankenkasse eingegangen sind, kann die Krankenkasse den Sachverhalt prüfen. Im Anschluss übermittelt Ihnen die Krankenkasse per Rückmeldung das laufende beitragspflichtige Gesamtentgelt und ggf. den beitragspflichtigen Teil einer Einmalzahlung. Die Werte werden dann in der Registerkarte Entgelt über BBG (ab 2015) hinterlegt.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument  1070426 - Mehrfachbeschäftigung: Anleitung für LODAS unter Punkt 4 Rückmeldungen der Krankenkassen.

Sonnige Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heckerlein
Fachmann
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Lieber Herr Hecker,

hallo Community,

unsere Kollegen haben sich diesem Sachverhalt „nicht erstellte GKV-Monatsmeldungen" bereits angenommen. Sobald wir eine Lösung haben, melden wir uns wieder.

Wie können Sie feststellen, ob Sie davon betroffen sind?

  1. Über das Rückmeldeverfahren wurden Sie zur Abgabe der GKV-Monatsmeldungen aufgefordert.
  2. Mit der darauffolgenden Abrechnung haben Sie keine Auswertung 63 mit dem Meldegrund 58 erhalten.
  3. Sie erhalten einen Meldeverlauf zur GKV-Monatsmeldung, wenn Sie die Auswertung 58 temporär anfordern.

Abhilfe: Bitte übermitteln Sie die Meldungen vorerst manuell.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
heckerlein
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letzte Antwort am 03.06.2016 15:25:26 von heckerlein
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