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Prämienzahlung nach Austritt

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letzte Antwort am 11.03.2024 12:55:13 von tbehrens
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Sylvia-1
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Hallo liebe Community,

 

ich brauche eure Hilfe zum Thema Prämienzahlung nach Austritt.

Für einen ehemaligen Geschäftsführer der zum 31.12.2022 ausgeschieden ist, muss ich im Februar 2024 eine Prämie auszahlen.

Wie gehe ich hier vor. Der Geschäftsführer hat weiterhin eine eigene GmbH.

Vielen Dank für eure Hilfe

Sylvia

tbehrens
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Die Prämienzahlung erfolgt mit 2/24. 

 

Unter Personaldaten > Beschäftigung > Zeiträume -> Ist der Haken bei "Einmalbezüge nach Austritt berechnen" zu erfassen.

 

Wenn er eine eigene GmbH hat, gehe ich davon aus, dass dort mit der normalen Steuerklasse 1-5 genutzt wird, weshalb er bei ELStAM als Nebenarbeitgeber mit Stkl. 6 abzurechnen ist.

 

Die Prämienzahlung ist steuerpflichtig, aber mangels Beschäftigung SV-frei.

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Sylvia-1
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

vielen lieben Dank für die Rückantwort.

Vielleicht noch eine kurze Frage dazu. Wie wäre die Vorgehensweise wenn unser ehemaliger Geschäftsführer nur noch Versorgungsbezüge erhält und keinen Lohn mehr.

Wäre die Zahlung dann auch steuerfrei?

 

Vielen Dank gleich mal und viele Grüße.

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tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
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Wie wäre die Vorgehensweise wenn unser ehemaliger Geschäftsführer nur noch Versorgungsbezüge erhält und keinen Lohn mehr.

Wäre die Zahlung dann auch steuerfrei?

Ich gehe davon aus, dass die Versorgungsbezüge bei der anderen GmbH laufen. Da diese grundsätzlich steuerpflichtig sind, spielt es keine Rolle, ob es Gehalt oder Versorgungsbezüge sind. Er wird dort mit Hauptarbeitgeber (StKl. 1-5) gemeldet sein. 

 

Somit bleibt es bei der Prämienzahlung, dass als Nebenarbeitgeber mit StKl. 6 abgerechnet werden muss.

 

Natürlich kann er bestimmen, dass die Prämienzahlung als Hauptarbeitgeber erfolgen soll, so dass für den Monat die Versorgungsbezüge als Nebenarbeitgeber folgen müssen und dann kann wieder als Hauptarbeitgeber gemeldet werden. Diesen Wunsch würde ich dann aber schriftlich vom ehemaligen GF geben lassen.

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letzte Antwort am 11.03.2024 12:55:13 von tbehrens
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