Hallo Community,
ich muss polnische Mitarbeiter abrechnen. Wohnsitz ist in Polen. Mir liegen die steuerlichen Identifikationsnummern vor. Rückmeldungen liegen noch nicht vor. Die Mitarbeiter müssen doch mit der Lohnsteuerklasse I abgerechnet werden ?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Bonita66,
hier sollte man zwischen beschränkt steuerpflichtig und unbeschränkt steuerpflichtig unterscheiden. Steuerklasse 1 können Sie bei beschränkt steuerpflichtigen AN anwenden. Gleichzeitig muss ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt auf eine entsprechende Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug gestellt werden. Die Bescheinigung ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen und während des Dienstverhältnisses, längstens bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, aufzubewahren. Fehlt diese Bescheinigung ist der AN mit Steuerklasse 6 abzurechen.
VG
Guten Morgen Viva-la-Vida,
vielen Dank für die Antwort.
Hallo Viva-la-Vida,
ich habe einen Arbeitgeber der nur polnische MA mit Wohnsitz in Polen hat. Das Betriebsstättenfinanzamt hat mir 2020 schriftlich mitgeteilt, das nur noch die ID-Nummer benötigt wird. Es erfolgt kein Antrag mehr auf beschränkte Steuerpflicht, da bei der ID Nr wohl der Auslandsbezug hinterlegt ist. Wenn ein AN eine Veranlagung in Deutschland wünscht, müsste er einen Antrag stellen.
Bei Datev ist die beschränkte Steuerpflicht in den Stammdaten zu erfassen.
Hallo Bonita66,
ich habe jetzt den gleichen Fall und noch Fragen dazu.
Hast du die polnischen AN mit Abzug von sozialversicherung Beiträgen abgerechnet?
Ich habe die Info von der DKVA bekommen, dass ich die sv- pflicht mit den polnischen SV-Träger abklären muss, da sie ihren Hauptwohnsitz in PL haben.
VG
Guten Morgen Isabella,
die polnischen Mitarbeiter rechne ich voll sozialversicherungspflichtig ab. Gem. Rücksprache mit der
zuständigen AOK.
Wünsche noch einen schönen Tag und Grüße
Guten Morgen Bonita66,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Einen schönen Tag und viele Grüße
Bei mir ist es auch so, das die Arbeitnehmer aus Polen alle über die AOK versichert sind.
Aktuell habe ich Langzeitkranke, die über die AOK ihr Krankengeld nach Polen überwiesen bekommen. Funktioniert alles sehr gut.
Übrigens haben wir bei allen AN aufgrund der Steuer ID die Steuerklasse 1, selbst wenn sie die 180 Tage überschreiten. Es kommt immer wieder vor, das ein Arbeitnehmer einfach vom seinen Wochenenden nicht mehr zurück kommt und wir dadurch die 180 Tage unterschritten haben.
Es gibt Arbeitnehmer, die haben einen Antrag auf Versteuerung in Deutschland gestellt.