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Phantomlohn (Jahres-)Auswertung

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letzte Antwort am 05.01.2024 12:40:03 von lohnhilfe
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Nicole-
Aufsteiger
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Hallo an alle,

 

wir haben einen Mandanten, wo wir Phantomlohn abrechnen.

Dafür die die Lohnarten 1601, 1631, 1651 und 1661 eingerichtet worden.

 

Nun haben wir die Zahlung von Urlaub und Krank inkl. des Phantomlohns in einer Lohnart. Gibt es eine Möglichkeit oder eine Auswertung, wo ich die reine Urlaubs- und Lohnfortzahlung getrennt vom Phantomlohn betrachten kann?

 

Wäre ja auch für die DRV Prüfung interessant. 

 

Ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen. Vielen Dank.

Nicole

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Phantomlohn ist Lohn, der nicht ausgezahlt wird.

 

Sie meinen sicherlich Durchschnittslohn? 

LG
VM
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Nicole-
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich kenne den Durchschnittlohn nur als Phantomlohn. Bei Haufe heißt das auch so :).

 

Gruß Nicole

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Nicole-  schrieb:

Bei Haufe heißt das auch so :).

 

 


Definition lt. Haufe (Phantomlohn in der Sozialversicherung | Personal | Haufe)  :

 

Phantomlohn: Definition

Bei dem Phantomlohn handelt es sich um einen Lohn oder häufiger Lohnbestandteile, die nicht ausgezahlt worden sind, obwohl der Arbeitnehmende darauf einen Rechtsanspruch hat.

Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Haufe: Phantomlohnfalle bei Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt

Darunter auch die Zahlung bei Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

 

 

Mich interessiert jetzt nun, ob es eine Auswertung gibt, wo man die einzelnen Bestandteile sehen kann.

-> Urlaubsentgelt / Lohnfortzahlung gesplittet vom Durchschnitts/Phantomlohn.

 

1. Wegen der Prüfung der DRV

2. Für den Mandanten

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo Nicole-,

 

ich würde Ihnen sehr gerne helfen, verstehe aber leider ihr Anliegen nicht.

 

Unter Phantomlohn verstehe ich (wie auch andere erfahrene Lohnabrechner und Fachleute) jene Entgeltbestandteile, die eben gerade nicht abgerechnet und damit auch nicht verbeitragt worden sind. Wie man solche Entgeltbestandteile aus einer Lohnabrechnung herausbekommen soll, ist mir schleierhaft.

 

Regelmäßig wird der Phantomlohn im Rahmen der SV-Prüfung ermittelt und dann der Verbeitragung unterworfen. Damit werden letztlich lediglich die SV-Beiträge zur Zahlung fällig. Die mit diesen SV-Beiträgen belasteten (nicht gezahlten) Lohnbestandteile dagegen dienen ausschließlich als Berechnungsgrundlage.

 

Da die Relevanz des Phantomlohnes seit Jahren bekannt und immer wieder Thema in der Fachliteratur ist, wundert mich diese bei Ihnen auftauchende Problematik doch ein wenig. Oder hat der Mandant bisher alle guten Hinweise bzgl. des Phantomlohnes in den Wind geschlagen, weil ihm die rechtlichen Anspüche seiner Mitarbeiter egal waren und er die Gefahr einer SV-Prüfung nicht sehen wollte?

 

Vielleicht vermute ich hier eine völlig abwegige Konstellation und das Sachverhalt ist ein ganz anderer? Dann wäre ich dankbar, wenn Sie diese Hintergründe aufklären könnten, damit ich den Knoten aus dem Kopf bekomme.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

lohnhilfe
Meister
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Sind das Tages- oder Stunden-Lohnarten bei Ihnen?

 

Im Fall der Stundenlohnart könnten Sie diese nach Excel holen, über das Daten-Analyse-System Personalwirtschaft, den normalen Stundenlohn daneben tun und per Formel die Differenz ermitteln.

 

Bei Tageslohnarten müsste ähnlich vorgegangen werden.

 

Grundsätzlich gibt es im Mandanten und beim einzelnen Mitarbeiter in L&G im Menüpunkt Auswertungen den Punkt Durchschnitte, wo Sie sehen können, wie sich dieser zusammensetzt. Vielleicht gibt es auch das als Abruf im Daten-Analyse-System Personalwirtschaft.

LG
VM
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letzte Antwort am 05.01.2024 12:40:03 von lohnhilfe
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