Hallo,
ich soll einen Praktikanten anmelden der eine einjährige gewerblich-technische Berufsfachschule besucht und in dieser Zeit bei uns ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum macht mit einem Entgelt von monatlich von € 150.- sozusagen als Aufwandsentschädigung. Unfallversichert ist es er über die Schule.
Muss ich ihn dann überhaupt über LODAS abrechnen? Wenn ja, was für einen Personengruppenschlüssel soll ich da angeben? Wie soll ich die Aufwandsentschädigung verbuchen?
Vielen Dank für Eure Antworten...
Guten Morgen Frau Vogt,
wie sieht denn die genaue Regelung aus. Bei uns hier in Baden-Württemberg müssen viele Azubis vorher 1 Jahr lang eine Berufsfachschule besuchen bei der sie nebenbei bei einem Arbeitgeber arbeiten. In diesem Fall bekommen die Azubis für dieses Jahr eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Die Abrechnung erfolgt bei uns über den Personengruppenschlüssel 190 und den Arbeitnehmertyp Azubi. Der Beitragsgruppenschlüssel ist dann 4x die 0 und die Meldung geht an die Krankenkasse des Arbeitnehmers nicht an die Knappschaft.
Ist das Ihr Fall?
Wenn nicht könnte Ihnen auch diese Seite weiterhelfen: Praktikanten - Praktikum von Studenten
Gruß
Hallo Björn,
das ist genau mein Fall. Bei der Steuer fällt zwar nichts an, aber sollte evtl. die Lohnsteuerklasse 1 angeben und die Steuer-Id-Nummer hinterlegen und wie soll ich die Aufwandsentschädigung verbuchen auf Konto 4140 oder 4900?
Vielen Dank
Ja die Steuermerkmale hinterlegen Sie ganz normal. Es kann ja sein, dass der Azubi in den Ferien arbeitet und dies zusätzlich vergütet wird. Bei uns wird dies auf Gehälter verbucht. Ich weiß aber leider die Nummer im SKR 04 nicht, da wir diesen nicht nutzen.
Ja das kann sein, dass er mal in den Ferien arbeitet. Jetzt habe ich doch noch etwas
vergessen, wie sieht es dann aus mit den Umlagen, ich denke die müssen abgeführt werden, obwohl kein AAG-Antrag gestellt werden kann?
Vielen Dank im voraus.
Die Umlagen müssen entsprechend abgeführt werden, wie bei den anderen AN auch.
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Wie ist es wenn der Praktikant keine Zuwendung bekommt? Muss er trotzdem im Lohn erfasst werden?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Das hängt, glaube ich, davon ab, ob der Praktikant über die Schule unfallversichert ist. Falls er über die Praktikumsstelle unfallversichert werden muss, müsste er mit dem aktuellen Fiktivlohn dafür abgerechnet werden - so mein Kenntnisstand.
@adams schrieb:Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Wie ist es wenn der Praktikant keine Zuwendung bekommt? Muss er trotzdem im Lohn erfasst werden?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Hallo.
Für alle Fragen empfehle ich Ihnen dieses Dokument aus dem Hilfe-Center.
Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.
Viele Grüße
Vielen Dank. Dann muss ich den Praktikanten wohl doch anmelden und fiktiven Lohn abrechnen.
Viele Grüße
Hallo adams!
Meiner Ansicht nach musst Du den Praktikanten nicht abrechnen solange der Praktikant keine Zuwendung bekommt. Sozialversicherung: Wichtig dabei ist, dass er tatsächlich ein Praktikant ist und kein verkappter Arbeitnehmer. Ein Ausbildungsverhältnis liegt im ersten Berufsschuljahr eben noch nicht vor. Es wird lediglich ein Vorvertrag geschlossen mit der Aussicht auf den Abschluss eines Ausbildungsvertrags ab dem 2ten Jahr, wenn bis dahin alle Voraussetzungen vorliegen. Daher m. E. keine Meldung und keine Beiträge. Beiträge (auch auf fiktiven Lohn) könnten nur dann anfallen, wenn es sich um ein vorgeschriebenes (z. B. Vor-/Nach-) Praktikum handelt. Das ist hier aber nicht der Fall.
Steuern: Zuwendungen an Praktikanten sind m. W. lohnsteuerpflichtig, also über die Lohnabrechnung u. U. mit der Steuerklasse 1. Das Finanzamt macht es uns da eigentlich einfach. Keine Unterscheidungen.
Fazit: Eigentlich nichts anderes wie jedes andere Schulpraktikum. Aber Achtung: Praktikanten dürfen nicht wie Arbeitnehmer beschäftigt werden. Praktikant heißt in ins Deutsche übersetzt nichts anderes als "über die Schulter schauen", nicht "Rackern oder Schwitzen".
Über wen ist der Praktikant denn nun unfallversichert?