abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pflichtpraktikum bei einer einjährigen gewerblich-technische Berufsfachschule

11
letzte Antwort am 08.11.2022 12:36:23 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
matschi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 12
1443 Mal angesehen

Hallo,

ich soll einen Praktikanten anmelden der eine einjährige gewerblich-technische Berufsfachschule besucht und in dieser Zeit bei uns ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum macht mit einem Entgelt von monatlich von € 150.- sozusagen als Aufwandsentschädigung.  Unfallversichert ist es er über die Schule.

Muss ich ihn dann überhaupt über LODAS abrechnen? Wenn ja, was für einen Personengruppenschlüssel soll ich da angeben? Wie soll ich die Aufwandsentschädigung verbuchen?

Vielen Dank für Eure Antworten...

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 12
1152 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Vogt,

wie sieht denn die genaue Regelung aus. Bei uns hier in Baden-Württemberg müssen viele Azubis vorher 1 Jahr lang eine Berufsfachschule besuchen bei der sie nebenbei bei einem Arbeitgeber arbeiten. In diesem Fall bekommen die Azubis für dieses Jahr eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Die Abrechnung erfolgt bei uns über den Personengruppenschlüssel 190 und den Arbeitnehmertyp Azubi. Der Beitragsgruppenschlüssel ist dann 4x die 0 und die Meldung geht an die Krankenkasse des Arbeitnehmers nicht an die Knappschaft.

Ist das Ihr Fall?

Wenn nicht könnte Ihnen auch diese Seite weiterhelfen:     Praktikanten - Praktikum von Studenten

Gruß

0 Kudos
matschi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 12
1152 Mal angesehen

Hallo Björn,

das ist genau mein Fall. Bei der Steuer fällt zwar nichts an, aber sollte evtl. die Lohnsteuerklasse 1 angeben und die Steuer-Id-Nummer hinterlegen und wie soll ich die Aufwandsentschädigung verbuchen auf Konto 4140 oder 4900?

Vielen Dank

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 12
1152 Mal angesehen

Ja die Steuermerkmale hinterlegen Sie ganz normal. Es kann ja sein, dass der Azubi in den Ferien arbeitet und dies zusätzlich vergütet wird. Bei uns wird dies auf Gehälter verbucht. Ich weiß aber leider die Nummer im SKR 04 nicht, da wir diesen nicht nutzen.

0 Kudos
matschi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 12
1152 Mal angesehen

Ja das kann sein, dass er  mal in den Ferien arbeitet. Jetzt habe ich doch noch etwas

vergessen, wie sieht es dann aus mit den Umlagen, ich denke die müssen abgeführt werden,  obwohl kein AAG-Antrag gestellt werden kann?

Vielen Dank im voraus.

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 12
1152 Mal angesehen

Die Umlagen müssen entsprechend abgeführt werden, wie bei den anderen AN auch.

0 Kudos
adams
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 12
906 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe das gleiche Problem. Wie ist es wenn der Praktikant keine Zuwendung bekommt? Muss er trotzdem im Lohn erfasst werden?

 

Vielen Dank für Eure Antwort. 

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 8 von 12
900 Mal angesehen

Das hängt, glaube ich, davon ab, ob der Praktikant über die Schule unfallversichert ist. Falls er über die Praktikumsstelle unfallversichert werden muss, müsste er mit dem aktuellen Fiktivlohn dafür abgerechnet werden - so mein Kenntnisstand.

0 Kudos
m_brunzendorf
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 12
879 Mal angesehen

@adams  schrieb:

Hallo,

 

ich habe das gleiche Problem. Wie ist es wenn der Praktikant keine Zuwendung bekommt? Muss er trotzdem im Lohn erfasst werden?

 

Vielen Dank für Eure Antwort. 


Hallo.

 

Für alle Fragen empfehle ich Ihnen dieses Dokument aus dem Hilfe-Center.

 

Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.

 

Viele Grüße

adams
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 12
860 Mal angesehen

Vielen Dank. Dann muss ich den Praktikanten wohl doch anmelden und fiktiven Lohn abrechnen.

 

Viele Grüße

0 Kudos
b_honold
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 12
623 Mal angesehen

Hallo adams!
Meiner Ansicht nach musst Du den Praktikanten nicht abrechnen solange der Praktikant keine Zuwendung bekommt. Sozialversicherung: Wichtig dabei ist, dass er tatsächlich ein Praktikant ist und kein verkappter Arbeitnehmer. Ein Ausbildungsverhältnis liegt im ersten Berufsschuljahr eben noch nicht vor. Es wird lediglich ein Vorvertrag geschlossen mit der Aussicht auf den Abschluss eines Ausbildungsvertrags ab dem 2ten Jahr, wenn bis dahin alle Voraussetzungen vorliegen. Daher m. E. keine Meldung und keine Beiträge. Beiträge (auch auf fiktiven Lohn) könnten nur dann anfallen, wenn es sich um ein vorgeschriebenes (z. B. Vor-/Nach-) Praktikum handelt. Das ist hier aber nicht der Fall.
Steuern: Zuwendungen an Praktikanten sind m. W. lohnsteuerpflichtig, also über die Lohnabrechnung u. U. mit der Steuerklasse 1. Das Finanzamt macht es uns da eigentlich einfach. Keine Unterscheidungen.
Fazit: Eigentlich nichts anderes wie jedes andere Schulpraktikum. Aber Achtung: Praktikanten dürfen nicht wie Arbeitnehmer beschäftigt werden. Praktikant heißt in ins Deutsche übersetzt nichts anderes als "über die Schulter schauen", nicht "Rackern oder Schwitzen".

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 12 von 12
590 Mal angesehen

Über wen ist der Praktikant denn nun unfallversichert?

0 Kudos
11
letzte Antwort am 08.11.2022 12:36:23 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage